ZPO §§ 120 Abs. 4 S. 1, 115 Abs. 3; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 9
Berücksichtigung einer Abfindung bei Bewilligung der PKH
LAG Berlin, Beschl. v. 01.10.2008 – 15 Ta 1984/08
Fundstelle: RVGreport 2009, S. 31 f.
Übersteigt eine gezahlte Abfindung das doppelte Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 SGB XII, so ist der übersteigende Anteil als Vermögen nach § 115 ZPO zu berücksichtigen.
Leitsatz des Gerichts
RVG VV Nr. 1000
Einigungsgebühr bei Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs
OLG Naumburg, Beschl. v. 30.09.2008 – 3 WF 229/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 222 f.
Bei einem wechselseitigen Verzicht der Prozessparteien hinsichtlich des ansonsten noch gesondert durchzuführenden Versorgungsausgleichs liegt ein Vergleich i. S. v. Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1000 VV vor.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS