Begehrt der Vermieter mit der Klage die Zahlung der sich nach Abzug der Vorauszahlungen des Mieters aus der erstellten Jahresabrechnung zu seinen Gunsten errechneten Nachforderung und verlangt der Mieter widerklagend die Rückzahlung sämtlicher die abgerechnete Periode betreffenden Vorauszahlungen, betreffen Klage und Widerklage nicht denselben Gegenstand i. S. d. § 45 Abs. 1 S. 3 GKG.Leitsatz der Schriftleitung der AGS
Bei der Festsetzung des Gebührenstreitwertes für die Räumungsklage ist die Miete einschließlich der Umsatzsteuer bei der Berechnung des einjährigen Entgelts zu berücksichtigen. Leitsatz der Schriftleitung des AGS   

GKG §§ 45 Abs. 1 S. 1 u. 3, 66, 68 Abs. 1; RVG § 32 Abs. 2

Klage und Widerklage aus derselben Nebenkostenabrechnung

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.11.2008 – I-10 W 114/08
Fundstelle: AGS 2009, S. 42 f.

Begehrt der Vermieter mit der Klage die Zahlung der sich nach Abzug der Vorauszahlungen des Mieters aus der erstellten Jahresabrechnung zu seinen Gunsten errechneten Nachforderung und verlangt der Mieter widerklagend die Rückzahlung sämtlicher die abgerechnete Periode betreffenden Vorauszahlungen, betreffen Klage und Widerklage nicht denselben Gegenstand i. S. d. § 45 Abs. 1 S. 3 GKG.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

GKG § 41

Streitwert der Räumungsklage; Berücksichtigung der Umsatzsteuer als Mietbestandteil

OLG Celle, Beschl. v. 11.11.2008 – 2 W 239/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 89 f.

 

Bei der Festsetzung des Gebührenstreitwertes für die Räumungsklage ist die Miete einschließlich der Umsatzsteuer bei der Berechnung des einjährigen Entgelts zu berücksichtigen.

Leitsatz der Schriftleitung des AGS

 

 

Der mit der Vertretung im Eilverfahren beauftragte Rechtsanwalt erhält für das Einreichen einer Sachvortrag enthaltenden Schutzschrift eine 1,3 Verfahrensgebühr.Leitsatz des Verfassers des RVGreports
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