RPflG § 11 Abs. 1; ZPO § 567
Außerordentliche Beschwerde bei Untätigkeit des Rechtspflegers
OLG Köln, Beschl. v. 14.01.2009 – 17 W 201/08
Fundstelle: RVGreport 2009, S. 434 ff.
Bringt der Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren zum Ausdruck, dass er vor der Einreichung von Originalbelegen für eine bestimmte Kostenposition keine Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag beabsichtige, wird hierdurch ein der Rechtsverweigerung gleich kommender Verfahrensstillstand herbeigeführt. Wegen dieser Untätigkeit ist dann die außerordentliche Beschwerde gegeben.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
RVG § 15 Abs. 3; VV RVG Nrn. 3100, 2300, Vorbem. 3 Abs. 4
Gebührenkürzung nach § 15 Abs. 3 RVG in Anrechnungsfällen
OLG Stuttgart, Beschl. v. 09.01.2009 – 8 W 527/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 56 ff.
Entsteht im gerichtlichen Verfahren sowohl eine volle Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) als auch eine ermäßigte Verfahrensgebühr (Nr. 3101 VV) und ist auf die volle Verfahrengebühr eine vorgerichtliche Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnen, so ist erst die Anrechnung vorzunehmen und dann zu prüfen, ob das verbleibende Gebührenaufkommen gegebenenfalls nach § 15 Abs. 3 RVG zu kürzen ist.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS