BORA § 14

Pflicht zur Rücksendung des Empfangsbekenntnisses

AnwG Köln, Beschluss vom 21.1.2014 - 10 EV 32/13

Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 127

Ein Anwalt ist gem. § 14 BORA verpflichtet, ein Empfangsbekenntnis, das ihm von einem Anwalt im Wege der Zustellung von Anwalt zu Anwalt zulässigerweise per Telefax übermittelt worden ist, unverzüglich zurückzusenden.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

BDSG § 28 III; UWG § 4 Nr. 11; BRAO § 43 b

Unzulässige Datenverwendung zur Mandatsakquise – Anlegerbrief

OLG Köln, Urteil vom 17.01.2014 - 6 U 167/13 Fundstelle: NJW 2014, S. 1820 ff.

  1. § 28 III BDSG stellt eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar.

  2. Kontaktdaten von Anlegern, die ein Rechtsanwalt im Namen eines Anlegers im Wege eines Auskunftsanspruchs von der Fondsgesellschaft erlangt hat, dürfen seitens des Rechtsanwalts nicht verwendet werden, um sich mit einem Werbeschreiben zum Zweck der Mandatsgewinnung an die Anleger zu wenden.

  3. Im Rahmen des § 43 b BRAO ist ein gewisser Werbeeffekt dagegen im Rahmen der dort gebotenen Abwägung hinzunehmen, wenn sich das Schreiben überwiegend mit der sachlichen Information der Anleger befasst und keine sonstigen Umstände vorliegen, die es als unzulässige Werbung erscheinen lassen.

Leitsatz des Gerichts

GG Art. 12 I, 19 III; BRAO §§ 59 e II 1, 59 f 1, 2; PAO §§ 52 e II 1, 52 f II 1

Gleichzeitige Zulassung als Rechtsanwalts- und Patentanwaltsgesellschaft

BVerfG, Beschluss vom 14.1 .2014 -1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12

Fundstelle: NJW 2014, S. 613 ff.

  1. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Zweck der gemeinsamen Berufsausübung von Rechts- und Patentanwälten verletzen Regelungen das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit sie zu Gunsten einer der beteiligten Berufsgruppen deren Anteils- und Stimmrechtsmehrheit (hier: § 59 e II 1 BRAO und II 1 PAO) sowie deren Leitungsmacht (hier: § 59 f I 1 BRAO und 52 f I 1 PAO) und Geschäftsführermehrheit (hier: § 59 f I 2 BRAO) vorschreiben und bei einer Missachtung eine Zulassung als Rechtsanwalts- oder Patentanwaltsgesellschaft ausschließen.
  2. Eine Vorgesellschaft kann den Schutz der Berufsfreiheit für sich jedenfalls insoweit in Anspruch nehmen, als ihre Funktion als notwendige Vorstufe für die erstrebte Kapitalgesellschaft dies erfordert.


Leitsatz des Gerichts

BRAO § 45 II; BGB §§ 1897 IV, 1908 d III

Keine Bestellung als Betreuer bei Tätigkeitsverbot wegen Vorbefassung

BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - XII ZB 460/13

Fundstelle: NJW 2014, S. 935 f.

Ein Rechtsanwalt, der mit der Übernahme des Betreueramts gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 II BRAO verstoßen würde, kann auch auf Wunsch des Betroffenen nicht zum Betreuer bestellt werden.

Leitsatz des Gerichts

BRAO § 112 d I Nr. 2
Keine Passivlegitimation des Präsidenten einer Rechtsanwaltskammer

BGH, Beschluss vom 17.12.2013 – AnwZ (Brfg) 68/13

Fundstelle: NJW-Spezial, S. 191

Auch wenn Organe der Rechtsanwaltskammern für diese gehandelt haben, sind Klagen unmittelbar gegen die Kammern selbst zu richten.

Leitsatz des Autors NJW-Spezial

GG Art. 3 I, FAO § 5 I c

Fallquorum ist verfassungsgemäß

BGH, Urteil vom 16.12.2013 – AnwZ (Brfg) 29/12 = BeckRS 2014, 01029 Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 94

§ 5 I Buchst. c FAO ist, soweit danach die Bearbeitung von mindestens 50 gerichts- oder rechtsförmlichenVerfahren verlangt wird, nicht verfassungswidrig.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

HGB §§ 74, 75 d S. 2; BRAO § 43a II

Mandantenübernahmeklausel für angestellten Rechtsanwalt bei Arbeitgeberwechsel

BAG, Urteil vom 11.12.2013 - 10 AZR 286/13

Fundstelle: NJW 2014, S. 1198 ff.

1.
Eine Mandantenübernahmeklausel ohne Karenzentschädigung, die einen angestellten Rechtsanwalt verpflichtet, bei einer anschließenden unselbstständigen Tätigkeit für die Dauer von zwei Jahren einen bestimmten Honoraranteil an seinen früheren Arbeitgeber abzuführen, beschränkt den Arbeitnehmer im Sinne von § 74 I HGB in seiner beruflichen Tätigkeit. Sie ist als so genannte verdeckte Mandantenschutzklausel gemäß § 75 d S. 2 HGB unwirksam.

2.

Es bleibt offen, .ob Mandantenübernahmeklauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen oder vorformulierte Vertragsbedingungen einen Arbeitnehmer im Sinne von § 307 I 1 iVm II BGB deshalb unangemessen beachteiligen, weil sie entschädigungslos eine Honorarabführungspflicht vorsehen, obwohl mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich die Verpflichtung endet, dem Arbeitgeber keinen Wettbewerb zu machen. Ebenso bleibt offen, ob einer Auskunftserteilung auf Grund einer solchen Klausel die in § 43 a II BRAO normierte anwaltliche Pflicht zur Verschwiegenheit entgegensteht.

Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG

AEUV Art. 57 III; BVerfGG § 22 I; EuRAG §§ 1 ff., 25 ff.

Tätigkeit als europäischer Rechtsanwalt in Deutschland

BVerfG, Beschluss vom 4.12.2013 - 2 BvE 6/13 Fundstelle NJW 2014, S. 619


  1. Gemäß § 25 I EuRAG darf ein europäischer Rechtsanwalt, worunter nach
    1 EuRAG in Verbindung mit der Anlage zu dieser Vorschrift auch der rumänische Avocat fällt, vorübergehend in Deutschland die Tätigkeit eines Rechtsanwalts nach den 25 ff. EuRAG ausüben, sofern er Dienstleistungen im Sinne des Art. 50 EG (jetzt Art. 57 AEUV) erbringt.


  2. Soweit es sich um eine stabile und kontinuierliche Berufstätigkeit handelt, die ein Rechtsanwalt in dem Aufnahmemitgliedstaat von einem festen Berufsdomizil aus ausübt, handelt es sich nicht mehr um eine vorübergehende Dienstleistung. Der Sachverhalt fällt vielmehr unter die Vorschriften des Niederlassungsrechts (EuGH, NJW 1996, 579 - Gebhard). Für die Tätigkeit als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland sehen §§ 2 ff. EuRAG die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer vor. Eine Berufung auf § 25 ff. EuRAG ist in
    solchen Fällen ausgeschlossen.

Leitsatz der Redaktion der NJW

VVG §§ 127 I, 129; BRAO § 3 III

Schadenfreiheitsrabatt in der Rechtsschutzversicherung - Freie Anwaltswahl

BGH, Urteil vom 4.12.2013 - IV ZR 215/12

Fundstelle: NJW 2014, S. 630 ff.

Die durch §§ 127, 129 VVG, § 3 III BRAO gewährleistete freie Anwaltswahl steht finanziellen Anreizen eines Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung (hier: Schadenfreiheitssystem mit variabler Selbstbeteiligung) nicht entgegen, wenn die Entscheidung über die Auswahl des Rechtsanwalts beim Versicherungsnehmer liegt und die Grenze unzulässigen psychischen Drucks nicht überschritten wird.

Leitsatz des Gerichts

VVG §§ 127 I 1, 129; BGB §§ 134, 307 I, II Nr. 1; BRAO § 3 III

Freie Anwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung - Vollmachtsklausel

AG Ebersberg, Urteil vom 15.11.2013 - 7 C 450/13

Fundstelle: NJW 2014, 1461 f.

Eine die freie Anwaltswahl unterbindende Vollmachtsklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist als Umgehungsgeschäft nach § 134 BGB in Verbindung mit §§ 127, 129 VVG unwirksam.

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

UWG § 4 Nr. 11, BRAO § 43 b

Werbeschreiben an Gesellschafter einer Fondsgesellschaft

BGH, Urteil vom 13.11.2013 – I ZR 15/12 = BeckRS 2013, 21139 Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 30

Ein Anwalt verstößt nicht zwingend gegen das Verbot der Einzelfallwerbung, wenn er einen potenziellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs persönlich anschreibt und seine Dienste anbietet.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

BORA §§ 8, 9

Irreführender Hinweis auf Kooperation

BGH, Urteil vom 06.11.2013 - I ZR 147/12 Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 319

Üben Anwälte ihren Beruf mit einem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater lediglich im Rahmen einer Kooperation aus, dürfen sie keine Kurzbezeichnung verwenden, die eine gemeinsame Berufsausübung suggeriert.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

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