Wir haben ein Kammerportal eingerichtet, das Ihnen ab sofort die Möglichkeit bietet, Ihre persönlichen Daten im Blick zu behalten und zu verwalten.

Über das Kammerportal ist es nunmehr unkompliziert möglich, Datenänderungen bei der Rechtsanwaltskammer anzuzeigen, wie z.B. die Änderung von Adressdaten, der E-Mail-Adresse oder Telekommunikationsdaten. Ebenfalls ist die Eintragung zur Übernahme von Pflichtverteidigungen über das Portal möglich.

In einer von der Bundessteuerberaterkammer initiierten gemeinsamen Erklärung wendet sich die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit anderen wichtigen Organisationen der freien Berufe gegen die zunehmenden Aktivitäten finanzstarker, internationaler Finanzinvestoren. Sie fordern die Bundesregierung auf, das Fremdbesitzverbot spürbar zu stärken.

An die BRAK wurde das Thema herangetragen, dass Rechtsschutzversicherer – unter Erteilung von Rechtsrat – anwaltlich vertretene Mandantinnen und Mandanten durch Abstandszahlungen dazu anhalten, erteilte Mandate zu widerrufen und von der Rechtsverfolgung abzusehen. Mit einer Online-Umfrage möchte die BRAK eruieren, wie verbreitet dieses Vorgehen von Rechtsschutzversicherern ist. Anwältinnen und Anwälte sind daher eingeladen, ihre Erfahrungen in der Umfrage mitzuteilen.

Die Geschäftsstelle bleibt am 24.12.2025 sowie vom 31.12.2025 bis 02.01.2026 geschlossen.

Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr und wünschen Ihnen frohe Feiertage, eine erholsame Zeit und einen gelungenen Start ins neue Jahr.

Herzliche kollegiale Grüße
Ihr Team der Rechtsanwaltskammer Hamm

Nach dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) müssten Banken anwaltliche Sammelanderkonten eigentlich als meldepflichtig behandeln, d.h. sie müssten nach dem europäischen Common Reporting Standard (CRS) bestimmte Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.

Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende klettert erneut nach oben. Für Ausbildungsverhältnisse, die zwischen dem 1.1. und 31.12.2026 starten, gelten ab dem neuen Jahr höhere Untergrenzen. Das betrifft auch künftige Rechtsanwalts- sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, für die zusätzlich die Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammern Orientierung bieten.

Die Rechtsanwaltskammer Hamm bietet seit Kurzem das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ an. Mit dem Siegel können Kanzleien sich als „ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ für angehende Rechtsanwaltsfachangestellte sichtbar machen. Das Qualitätssiegel „ReFa-geprüft“ zeichnet gute Arbeitgeberkanzleien aus. Die beiden Siegel sollen die Sichtbarkeit von guten Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen erhöhen und dazu beitragen, Arbeitsbedingungen sowohl in der Ausbildung als auch im späteren Berufsalltag nachhaltig zum Guten verändern.

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