Die Bestellung als Pflichtverteidiger erfasst nicht auch Tätigkeiten im Rahmen der Verfassungsbeschwerde. Leitsatz des Verfassers des RVGreports

StPO § 140; RVG § 37

Tätigkeit des Pflichtverteidigers im Verfassungsbeschwerdeverfahren

OLG Rostock, Beschl. v. 02.06.2010 – 1 Ws 127/10 LG Neubrandenburg, Beschl. v. 01.02.2010 – 6 Ks 11/07 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 380 f.

Die Bestellung als Pflichtverteidiger erfasst nicht auch Tätigkeiten im Rahmen der Verfassungsbeschwerde.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

Im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen ist der Beschwerdewert nicht nach § 48 Abs. 2 S. 1 GKG zu bestimmen, sondern gem. § 3 ZPO mit rund einem Drittel des Hauptsachestreitwerts anzusetzen. (Anschluss an BGH, Beschl. v. 15.12.2003 – II ZB 32/03).Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZPO § 3; GKG § 48 Abs. 2 S. 1

Gegenstandswert im Verfahren auf Ablehnung eines Sachverständigen

OLG München, Beschl. v. 28.05.2010 – 5 W 1403/10 Fundstelle: AGS 2010, S. 403 f.

Im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen ist der Beschwerdewert nicht nach § 48 Abs. 2 S. 1 GKG zu bestimmen, sondern gem. § 3 ZPO mit rund einem Drittel des Hauptsachestreitwerts anzusetzen. (Anschluss an BGH, Beschl. v. 15.12.2003 – II ZB 32/03).

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Einem Rechtsanwalt steht auch im Rahmen der Beratungshilfe die Erhöhungsgebühr nach RVG-VV Nr. 1008 zu, wenn mehrere Personen in derselben Angelegenheit Auftraggeber sind (hier: Widerspruch einer aus zwei Personen bestehenden Bedarfsgemeinschaft gegen einen Bescheid einer ARGE SGB II).Leitsatz des Gerichts

VV RVG Nr. 1008, 2503

Gebührenerhöhung bei Beratungshilfe

 

OLG Naumburg, Beschl. v. 25.05.2010 – 2 Wx 4/10 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 382

 

Einem Rechtsanwalt steht auch im Rahmen der Beratungshilfe die Erhöhungsgebühr nach RVG-VV Nr. 1008 zu, wenn mehrere Personen in derselben Angelegenheit Auftraggeber sind (hier: Widerspruch einer aus zwei Personen bestehenden Bedarfsgemeinschaft gegen einen Bescheid einer ARGE SGB II).

Leitsatz des Gerichts

Ein Stundensatz bis zu 250 € in der Vergütungsvereinbarung mit einem Strafverteidiger begegnet grds. keinen Bedenken. Leitsatz des Verfassers des RVGreports

RVG § 3 a; BGB § 138 

Angemessene Höhe des Stundensatzes

OLG Koblenz, Beschl. v. 26.04.2010 – 5 U 1409/09 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 252 f.

Ein Stundensatz bis zu 250 € in der Vergütungsvereinbarung mit einem Strafverteidiger begegnet grds. keinen Bedenken.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

Der Streitwert der Klage eines Patienten gegen seinen Arzt auf Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses bzw. der Prüfung der Erfolgsaussichten einer solchen Klage ist in der Regel mit einem Fünftel (20 %) des Streitwerts der in Aussicht genommenen Arzthaftungsklage zu bemessen.Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZPO § 3

Wert einer Klage auf Einsicht in Behandlungsunterlagen

OLG Nürnberg, Beschl. v. 19.04.2010 – 5 W 620/10 Fundstelle: AGS 2010, S. 501 f.
 

 

Der Streitwert der Klage eines Patienten gegen seinen Arzt auf Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses bzw. der Prüfung der Erfolgsaussichten einer solchen Klage ist in der Regel mit einem Fünftel (20 %) des Streitwerts der in Aussicht genommenen Arzthaftungsklage zu bemessen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

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