StPO § 140; RVG § 37
Tätigkeit des Pflichtverteidigers im Verfassungsbeschwerdeverfahren
OLG Rostock, Beschl. v. 02.06.2010 – 1 Ws 127/10 LG Neubrandenburg, Beschl. v. 01.02.2010 – 6 Ks 11/07 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 380 f.
Die Bestellung als Pflichtverteidiger erfasst nicht auch Tätigkeiten im Rahmen der Verfassungsbeschwerde.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
ZPO § 3; GKG § 48 Abs. 2 S. 1
Gegenstandswert im Verfahren auf Ablehnung eines Sachverständigen
OLG München, Beschl. v. 28.05.2010 – 5 W 1403/10 Fundstelle: AGS 2010, S. 403 f.
Im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen ist der Beschwerdewert nicht nach § 48 Abs. 2 S. 1 GKG zu bestimmen, sondern gem. § 3 ZPO mit rund einem Drittel des Hauptsachestreitwerts anzusetzen. (Anschluss an BGH, Beschl. v. 15.12.2003 – II ZB 32/03).
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
VV RVG Nr. 1008, 2503
Gebührenerhöhung bei Beratungshilfe
OLG Naumburg, Beschl. v. 25.05.2010 – 2 Wx 4/10 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 382
Einem Rechtsanwalt steht auch im Rahmen der Beratungshilfe die Erhöhungsgebühr nach RVG-VV Nr. 1008 zu, wenn mehrere Personen in derselben Angelegenheit Auftraggeber sind (hier: Widerspruch einer aus zwei Personen bestehenden Bedarfsgemeinschaft gegen einen Bescheid einer ARGE SGB II).
Leitsatz des Gerichts
RVG § 3 a; BGB § 138
Angemessene Höhe des Stundensatzes
OLG Koblenz, Beschl. v. 26.04.2010 – 5 U 1409/09 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 252 f.
Ein Stundensatz bis zu 250 € in der Vergütungsvereinbarung mit einem Strafverteidiger begegnet grds. keinen Bedenken.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
ZPO § 3
Wert einer Klage auf Einsicht in Behandlungsunterlagen
OLG Nürnberg, Beschl. v. 19.04.2010 – 5 W 620/10 Fundstelle: AGS 2010, S. 501 f.
Der Streitwert der Klage eines Patienten gegen seinen Arzt auf Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses bzw. der Prüfung der Erfolgsaussichten einer solchen Klage ist in der Regel mit einem Fünftel (20 %) des Streitwerts der in Aussicht genommenen Arzthaftungsklage zu bemessen.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS