Der mit der Vertretung im Eilverfahren beauftragte Rechtsanwalt erhält für das Einreichen einer Sachvortrag enthaltenden Schutzschrift eine 1,3 Verfahrensgebühr.Leitsatz des Verfassers des RVGreports

VV RVG Nr. 3100, 3101

Verfahrensgebühr für das Einreichen einer Schutzschrift

BGH, Beschl. v. 05.11.2008 – I ZB 16/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 265 f.

Der mit der Vertretung im Eilverfahren beauftragte Rechtsanwalt erhält für das Einreichen einer Sachvortrag enthaltenden Schutzschrift eine 1,3 Verfahrensgebühr.

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen kann auch dann bestehen, wenn bei Erteilung des Gutachtenauftrags ausreichende Anhaltspunkte für einen versuchten Versicherungsbetrug gegeben waren und das im Einzelnen nicht angegriffene Gutachten aufzeigt, dass Ersatz von Schäden begehrt wurde, die durch den Unfall nicht entstanden sein können. Leitsatz des Gerichts

ZPO § 91 Abs. 1 S. 1

Kosten eines bei Verdacht der Unfallmanipulation vorprozessual eingeholten Privatgutachtens

BGH, Beschl. v. 14.10.2008 – VI ZB 16/08
Fundstelle: RVGreport 2009, S. 21 f.

Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen kann auch dann bestehen, wenn bei Erteilung des Gutachtenauftrags ausreichende Anhaltspunkte für einen versuchten Versicherungsbetrug gegeben waren und das im Einzelnen nicht angegriffene Gutachten aufzeigt, dass Ersatz von Schäden begehrt wurde, die durch den Unfall nicht entstanden sein können.

 

Leitsatz des Gerichts

1.  Die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr ist auch auf die verminderte Verfahrensgebühr anteilig anzurechnen.Leitsatz des Gerichts  2.    Eine Bindung des Gerichts an das Ergebnis eines von der Rechtsanwaltskammer eingeholten Gebührengutachtens sieht auch das RVG nicht vor.Leitsatz der Redaktion der NJW
Zur Bestimmung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit wird der Wert einer nicht beschiedenen Hilfsaufrechnung dem Wert der Klageforderung nicht hinzugerechnet.Leitsatz des Gerichts

VV RVG Vorb. 3 Abs. 4, VV RVG Nrn. 2300, 3101

Anrechnung der Geschäftsgebühr auf verminderte Verfahrensgebühr

BGH, Urt. v. 25.09.2008 – IX ZR 133/07 (LG Chemnitz) Fundstelle: NJW 2008, S. 3641 ff.

1.  Die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr ist auch auf die verminderte Verfahrensgebühr anteilig anzurechnen.

Leitsatz des Gerichts

 

2.    Eine Bindung des Gerichts an das Ergebnis eines von der Rechtsanwaltskammer eingeholten Gebührengutachtens sieht auch das RVG nicht vor.

Leitsatz der Redaktion der NJW

BRAGO §§ 7, 8, 9

Gegenstandswert bei Hilfsaufrechnung

BGH, Beschl. v. 25.09.2008 – VII ZB 99/07 (OLG Dresden)
Fundstelle: NJW 2009, S. 231 ff.

Zur Bestimmung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit wird der Wert einer nicht beschiedenen Hilfsaufrechnung dem Wert der Klageforderung nicht hinzugerechnet.

Leitsatz des Gerichts

Für die Mitwirkung bei der Erledigung des Verfahrens genügt gebührenrechtlich jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfahrenseinstellung geeignet ist. Ausführungen zur Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens können auch die Erledigung des anschließenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens fördern.Leitsatz des Gerichts

VV RVG Nr. 5115 Abs. 1 Nr. 1

Erledigungsgebühr – Erforderliche Mitwirkung des Anwalts an der Erledigung des Verfahrens

BGH, Urt. v. 18.09.2008 – IX ZR 174/07 (LG Konstanz)
Fundstelle: NJW 2009, S. 368 f.  

Für die Mitwirkung bei der Erledigung des Verfahrens genügt gebührenrechtlich jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfahrenseinstellung geeignet ist. Ausführungen zur Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens können auch die Erledigung des anschließenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens fördern.

Leitsatz des Gerichts

Seite 25 von 47