FamFG §§ 76 Abs, 1, 78 Abs. 2, 151 Nr. 2, 165; ZPO § 114
Beiordnung in einem Umgangsvermittlungsverfahren
OLG Hamm, Beschl. v. 28.4.2020 - 2 WF 39/20
Fundstelle: AGS 2020, S. 344

 ln einem Umgangsvermittlungsverfahren kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Einzelfall dann geboten sein, wenn die Elternbeziehung nachhaltig gestört und besonders konfliktbehaftet ist.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS 

Gerichtskostenprivilegierung behinderter Menschen vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit
§§ 183 Satz 1, 197a Abs. 1 Satz 1 SGG; §§ 1 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5, 3 Abs. 1 GKG; Nr. 7502 GKG KV; § 2 Abs. 1 SGB IX
BSG, Beschl. v. 24.4.2020 - B 5 SF 6/20 S
Fundstelle: RVGreport 2020, S. 435

Gem. § 183 Satz 1 SGG ist das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit für behinderte Menschen kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind. Für das Wirksamwerden dieses Kostenprivilegs für behinderte Menschen ist jedoch nicht allein das Vorliegen einer Behinderung i.S.v. § 2 Abs. 1 SGB IX maßgeblich. Vielmehr ist entscheidend, ob in dem konkreten Rechtsstreit um Rechte gestritten wird, die gerade behinderten Menschen in dieser Eigenschaft zustehen.

 

Leitsatz des Verfassers

 

 

§ 11 Abs. 1 und 5 RVG; Nr. 3104 VV RVG; §§ 103, 104 ZPO; § 86 VVG
Vergütungsfestsetzungsantrag des Auftraggebers in Prozessstandschaft; Terminsgebühr für Besprechungen
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.4.2020 - 13 W 55/19
Fundstelle: RVGreport 2020,S. 456

 

  1. Der rechtsschutzversicherte Auftraggeber kann auch dann die Festsetzung der Vergütung gem. § 11 RVG beantragen, wenn seine Rechtsschutzversicherung die von dem Rechtsanwalt verlangte Vergütung in vollem Umfang bezahlt hat und die Rechtschutzversicherung der Auffassung ist, die ebenfalls gezahlte Terminsgebühr sei nicht angefallen.
  2. Zwar ist in einem solchen Fall der Anspruch des Mandanten auf Rückzahlung überzahlter Vergütungsansprüche auf die Rechtsschutzversicherung übergegangen. Diese kann jedoch den Auftraggeber und Versicherungsnehmer im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft ermächtigten, das Vergütungsfestsetzungsverfahren im eigenen Namen zu betreiben. 
  3. Eine nach Erteilung des Prozessauftrags für eine außergerichtliche Besprechung angefallene Terminsgebühr gehört zu den Kosten des nachfolgenden Rechtsstreits und kann damit Gegenstand des Vergütungsfestsetzungsverfahrens sein. 
  4. Eine Terminsgebühr für Besprechungen fällt dann nicht an, wenn der Gesprächspartner von vornherein eine gütliche Einigung ablehnt. Dem steht nicht entgegen, dass der Gesprächspartner sich die Argumentation des Rechtsanwalts über mehrere Minuten angehört hat.

Leitsatz des Verfassers

 

 

FamGKG §§ 41 S. 1, 45 Abs. 1 S. 2
Umgangsvereinbarung im einstweiligen Anordnungsverfahren
OLG Bremen, Beschl. v. 30.3.2020 - 4 WF 4/20
Fundstelle: AGS 2020, S. 235

In einem einstweiligen Anordnungsverfahren, in dem die Kindeseltern eine Vereinbarung über den Umgang schließen, kann für den Vergleichswert der volle Wert des Umgangsverfahrens von 3.000,00 EUR nur dann festgesetzt werden, wenn der Umgang nicht nur vorübergehend, sondern endgültig geregelt wird und damit ein Hauptsacheverfahren entbehrlich ist.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags
§ 3 ZPO
BGH, Beschl. v. 12.3.2020 - V ZR 160/19
Fundstelle: RVG-Report 2020, S. 268

Der Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags bemisst sich nach dem Wert der Leistungspflicht, von der der Kläger freigestellt werden will bzw. nach dem Wert der Leistung, die ihm zurückgewährt werden soll; die Gegenleistung bleibt außer Betracht.

Leitsatz des Gerichts 

 

 

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