§ 91 Abs. 2 S. 2 ZPO; § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO
Anwaltswechsel bei Rückgabe der Zulassung
OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.12.2020 - 8 OA 116/20

Fundstelle: AGS 2021, S. 557

  1. Die Kosten mehrerer Rechtsanwälte sind nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen oder als in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten musste.
  2. Ein solcher Wechsel musste dann nicht eintreten, wenn der frühere Prozessbevollmächtigte seine Zulassung deshalb zurückgegeben hatte, weil deren Widerruf aufgrund des Vermögensverfalls des Rechtsanwalts bevorstand.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial  

 

§ 56 Abs. 2 RVG; Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG; § 106 S. 2 VwGO
Terminsgebühr bei schriftlichem Vergleich

OVG Berlin­Brandenburg, Beschl. v. 30.11.2020 – OVG 6 K 60/20
Fundstelle: AGS 2/2021, S. 74

Ein schriftlicher Vergleich i. S. d. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Variante 3 der Anlage 1 zum VV erfordert keinen gerichtlichen Vergleich i. S. d. § 106 VwGO, sondern erfasst auch einen außergerichtlichen Vergleich, der auf Vorschlag des Gerichts oder auch ohne gerichtliche Initiative geschlossen wird.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

§ 11 Abs. 4 RVG; § 145 ZPO; § 63 GKG
Aussetzung des Vergütungsfestsetzungsverfahrens bei Streit über Gegenstandswert
LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 5.11.2020 - 26 Ta (Kost) 6101/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 34

 

Macht der Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG geltend, die zur Festsetzung angemeldeten Gebühren seien nach einem zu hoch angesetzten Gegenstandswert berechnet, liegt darin in der Regel ein konkludenter Antrag auf förmliche Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren nach § 33 Abs. 1 RVG, sodass das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 Abs. 4 RVG auszusetzen und eine richterliche Entscheidung über die Wertfestsetzung herbeizuführen ist. 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

RVG § 14 Abs. 2; BGB §§ 826, 31, 249, 288
Kein obligatorisches Kammergutachten im Schadensersatzprozess
OLG Frankfurt, Urt. v. 24.9.2020 - 26 U 69/19
Fundstelle: AGS 2020, S. 561

 

Mit dem in § 14 Abs. 2 S. 1 RVG verwendeten Begriff des Rechtsstreits ist lediglich der Gebührenprozess zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber gemeint, nicht aber der Rechtsstreit zwischen dem Auftraggeber des Rechtsanwalts und einem Dritten, der zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten verpflichtet ist. 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

RVG VV Nr. 1008
Keine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV bei Vertretung von zwei Antragstellern aus unterschiedlichen Schutzrechten
OLG Frankfurt, Beschl. v. 9.9.2020 - 6 W 82/17
Fundstelle: AGS 2020, S. 563

 

Für den Ansatz der Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV ist jedenfalls dann kein Raum, wenn der Bevollmächtigte zwar für die von ihm vertretenen Antragsteller in derselben Angelegenheit

tätig geworden ist, jedoch keine Identität des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit vorliegt

(hier: Vertretung in Unterlassungsantrag aus zwei unterschiedlichen Schutzrechten - Unionsmarke und Unternehmenskennzeichenrecht). 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

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