ZPO § 3
Streitwert einer Klage auf Zahlung Zug um Zug gegen Zahlung
OLG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2021 – 7 W 40/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 235 f.

Wird auf Zahlung eines bezifferten Betrages geklagt, Zug um Zug gegen Auszahlung eines anderen bezifferten Betrages, dann richtet sich der Streitwert nur nach der Differenz der Zahlbeträge.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

Nrn. 3100, 3101 Nr. 1 VV RVG; §§ 130 Nr. 2, 137 Abs.1, 297 Abs. 1 S. 1 ZPO
Volle Verfahrensgebühr durch notwendigen Sachantrag
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 29.12.2020 – 6 W 54/20
Fundstelle: AGS 3/2021, S. 116

Ein für die Entstehung der vollen Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV notwendiger Sachantrag i. S. v. Nr. 3101
Nr. 1 VV liegt auch dann vor, wenn der Prozessbevollmächtigte eines Beklagten schriftsätzlich ankündigt, inder mündlichen Verhandlung zu beantragen, die Klage abzuweisen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 
 

§ 46 RVG; Nr. 7004 VV RVG
Erforderlichkeit der Kosten für eine BahnCard

OLG Celle, Beschl. v. 21.12.2020 – 4 StE 1/17
Fundstelle: AGS 3/2021, S. 109

1. Unterlässt es der Verteidiger, die Erforderlichkeit der Notwendigkeit seiner Auslagen vor Entstehen dieser durch das Gericht feststellen zu lassen, steht dies einer Anerkennung der Auslagen im Kostenfestsetzungsverfahren als notwendig nicht entgegen.
2. Die Kosten für den Erwerb einer BahnCard50 können jedenfalls in lang andauernden Verfahren notwendige Auslagen darstellen, wenn sich der Erwerb der Bahn-Card50 bereits nach wenigen Fahrten des Verteidigers amortisiert.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Nr. 4141 VV RVG
Zusätzliche
Gebühr nach bestreitender Einlassung und Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO

AG Aschaffenburg, Beschl. v. 16.12.2020 – 390 AR 81/20
Fundstelle: AGS 2/2021, S. 80

1. Die Gebühr Nr. 4141 VV kann auch im Fall einer Einstellung nach § 154 StPO entstehen.
2. Rät der Verteidiger zu einer teilweise bestreitenden Einlassung und führt die zur Einstellung des Verfahrens, hat der Verteidiger daran „mitgewirkt“.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

§ 14 RVG
Gebührenbemessung im Bußgeldverfahren

AG Trier, Beschl. v. 8.12.2020 – 35a OWi 58/20
Fundstelle: AGS 2/2021, S. 66

Unter Geltung des RVG ist in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grundsätzlich der Ansatz der Mittelgebühr als Ausgangspunkt der Gebührenbemessung gerechtfertigt.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

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