Mittelgebühr in Strafsachen
§ 14 RVG
LG Wuppertal, Beschl. v. 23.1.2020 - 23 Qs 280/19
Fundstelle: RVG-Report 2020, S. 221

Sind keine Umstände erkennbar, die eine Erhöhung oder eine Ermäßigung der Rahmengebühr rechtfertigen, entspricht die Verteidigung also in jeder Hinsicht dem Durchschnitt, steht dem Verteidiger grundsätzlich die Mittelgebühr des einschlägigen Rahmens zu.

Leitsatz des Verfassers 

 

34 RVG; Vorbem. 2.3 Abs. 3, Nr. 2300 VV RVG; §§ 1835 Abs. 3, 1836 BGB; § 277 FamFG
Prüfung eines Vertrags durch einen als Verfahrenspfleger berufsmäßig tätigen Rechtsanwalt

OLG Bremen, Beschl. v. 21.10.2020 - 5 W 14/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 357

  1. Die Vergütung eines als Verfahrenspfleger berufsmäßig tätigen Rechtsanwalts für die Prüfung und Erteilung der Zustimmung bezüglich eines vom Nachlasspfleger für die unbekannten Erben geschlossenen Grundstückskaufvertrags richtet sich im Regelfall nach dem RVG.
  2. Bei der Prüfung und Erteilung der Zustimmung handelt es sich um eine Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags i.S.v. Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu Nr. 2300 VV, so dass eine Gebühr gem. Nr. 2300 VV und nicht nur eine Beratungsgebühr gem. § 34 RVG entsteht.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

Vorbem. 3 Abs. 3 Satz 1 und Satz 3 Nr. 2, Nr. 3202 VV RVG; § 149 FGO
Terminsgebühr für Besprechungen mit dem Berichterstatter; Gegenstandswert
FG Düsseldorf, Beschl. v. 14.1.2020 - 11 Ko 186/19 KF
Fundstelle: RVGreport 2020, S. 174

 1.

 Ein auf die Erledigung des Verfahrens gerichtetes Telefongespräch zwischen dem Berichterstatter des Gerichts und dem Rechtsanwalt löst die Terminsgebühr fü Besprechungen aus. Für den Anfall dieser Gebühr ist nicht erforderlich, dass der    Prozessgegner ebenfalls in die Besprechung einbezogen wird. Es kommt auch nicht darauf an, ob eine mittelbare Kommunikation zwischen dem Kläger und dem Berichterstatter und    sodann zwischen dem Prozessbevollmächtigten der einen Partei und dem Berichterstatter und anschließend zwischen dem Berichterstatter und dem Prozessbevollmächtigten der  anderen Partei stattfindet.

2.

Ist die Terminsgebühr nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, bestimmt sich der Gegenstandswert nach der zu erwartenden Quote.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial 

 

 

§§ 14,58 RVG
Anrechnung von Vorschüssen auf die Pflichtverteidigervergütung
LG Aachen, Beschl. v. 3.1.2020 - 67 KLs 18/17
Fundstelle: RVG-Report 2020, S. 303

Der Begriff der „Höchstgebühr des Wahlanwalts" i.S.d. § 58 Abs. 3 Satz 4 RVG meint nicht den im VV RVG ausgewiesenen gesetzlichen Höchstbetrag des jeweiligen Betragsrahmens, sondern vielmehr diejenige Vergütung, die der Pflichtverteidiger gem. § 14 Abs. 1 RVG unter Berücksichtigung der dort benannten Umstände im konkreten Einzelfall nach billigem Ermessen (höchstens) verlangen könnte, wenn er das betreffende Mandat (weiterhin) als Wahlverteidiger wahrgenommen hätte.

Leitsatz des Gerichts 

 

VwGO §§ 165, 151; RVG VV Nrn. 7003 ff.
Berechnung des anwaltlichen Abwesenheitsgeldes
VG Würzburg, Beschl. v. 3.1.2020 - W 7 M 19.32026
Fundstelle: AGS 2020, S. 301

Bei der Berechnung des Abwesenheitsgeldes nach Nr. 7005 VV ist neben der Fahrzeit und der Zeit für die Terminswahrnehmung auch ein weiterer Zeitpuffer für etwaige Verzögerungen und Parkplatzsuche sowie den Weg zu Gericht zu berücksichtigen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

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