GKG §§ 1 Abs. 1 S. 1, 3 Abs. 2; GKG-KostVerz. Nr. 9003; ZPO § 299; StPO § 147

Aktenversendungspauschale auch bei Versendung über Gerichtsfach

OLG Koblenz, Beschl. v. 14.01.2013 – 14 W 19/13 Fundstelle: AGS 2013, S. 83 f.

 

Die Pauschale für die Versendung von Akten schuldet der antragstellende Rechtsanwalt auch dann, wenn er die Akten zur Einsichtnahme in der Kanzlei aus seinem Gerichtsfach abholen lässt.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

RVG §§ 42, 51

Begriff des Verfahrensabschnitts

OLG Hamm, Beschl. v. 14.01.2013 – III-5 RVGs 108/12 Fundstelle: RVGreport 2013, S. 269 ff.


Das Ermittlungsverfahren und das Verfahren des ersten Rechtszugs gelten als Einheit und bilden damit einen einheitlichen Verfahrensabschnitt

Leitsatz des Verfassers des RVGReports

RVG §§ 56 Abs. 2 S. 3, 33 Abs. 3; RVG VV Nrn. 1000, 1003

Keine Einigungsgebühr bei nur vorläufiger Regelung; keine Übernahme vermeidbarer Mehrkosten aus der Landeskasse

OLG Hamm, Beschl. v. 02.01.2013 – 6 WF 254/12 Fundstelle: AGS 2013, S. 226 ff.

  1. Streiten die Kindeseltern über das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder und treffen sie dann in diesem Verfahren eine vorläufige Regelung über den Aufenthalt der Kinder bis zur Einholung eines familienpsychologischen Gutachtens, so löst dies noch keine Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV aus.

  2. Der Verstoß gegen die Obliegenheit, keine vermeidbaren Kosten zu verursachen ist im VKH-Festsetzungsverfahren zu beachten und kann zum Wegfall der zu viel verursachten Gebühren und Auslagen führen (hier: Einleitung mehrerer Kindschaftssachen bei Geschwistern).

Leitfaden der Schriftleitung AGS

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3; RVG VV Nr. 3104

Keine Terminsgebühr bei unterbliebener Ladung des Prozessbevollmächtigten

OLG Hamm, Beschl. v. 28.12.2012 – II-6 WF 83/12 Fundstelle: RVGreport 2013, 230 f.


Nimmt der Verfahrensbevollmächtigte an einem Termin zur mündlichen Verhandlung tatsächlich nicht teil, kann er eine Terminsgebühr auch dann nicht beanspruchen, wenn er ungeachtet seiner Meldung seitens des Gerichts nicht zum Termin geladen wurde.

Leitsatz des Gerichts

FamFG § 76

Keine Beiordnung für Ausschlagung einer Erbschaft

OLG Saarbrücken, Beschl. v. 12.12.2012 – 5 W 406/12 Fundstelle: AGS 2013, S. 71 f.

 

Zur Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft kommt grundsätzlich keine Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen von Verfahrenskostenhilfe in Betracht.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

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