RVG § 15 Abs. 5 S. 2
Keine erneute Vergütung für beigeordneten Rechtsanwalt nach Nichtbetreiben des Scheidungsverfahrens
OLG Schleswig, Beschl. v. 28.01.2013 – 15 WF 363/12 Fundstelle: AGS 2013, S. 123 ff.
Wird ein Ehescheidungsverfahren von beiden Beteiligten nicht betrieben und hat der beigeordnete Verfahrensbevollmächtigte eine Vergütung erhalten, erhält er dieselbe Vergütung nicht noch einmal, wenn das Verfahren mehrere Jahre später fortgeführt wird; die Ausnahmeregelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG findet keine Anwendung.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS