GKG KostVerz. Nr. 9003
Akteneinsicht durch Übersendung der Akten an den Rechtsanwalt durch externen Postdienstleister
OLG Bamberg, Beschluss vom 05.03.2015- 1 Ws 87/15
Fundstelle: RVGreport 2015, S. 235
Die Aktenversendungspauschale fällt auch nach der durch das am 01.08.2013 in Kraft getretene 2. KostRMoG vom 23.07.2013 (BGBl. I, S. 2586) erfolgten Neufassung des Auslagentatbestandes der Nr. 9003 KV-GKG an, wenn auf Ersuchen eines Rechtsanwalts die Akten zum Zwecke der Gewährung von Akteneinsicht durch Inanspruchnahme eines externen Postdienstleisters an das Gerichtsfach des Rechtsanwalts bei einem auswärtigen Gericht übersandt werden.
Leitsatz des Gerichts