StGB § 352 Abs. 1; RVG § 4
Keine Gebührenüberhebung bei Abrechnung einer vereinbarten Vergütung
BGH, Urt. v. 06.09.2006 – 5 StR 64/06
Fundstelle: AGS 2007, S. 599 ff.
Ergibt sich aus der anzuwendenden Vergütungsordnung dem Grunde nach ein Gebührenanspruch des Rechtsanwalts, erfüllt es nicht den Tatbestand der Gebührenüberhebung nach § 352 Abs. 1 StGB, wenn er hierüber eine Honorarvereinbarung schließt und aus dieser Vergütungsansprüche geltend macht. Dies gilt unabhängig davon, ob die Honorarvereinbarung wirksam zustande gekommen ist oder nicht. 4
4 Leitsatz der Schriftleitung des AGS
VV RVG Nr. 1002, 1005
Mitwirkung bei Erledigungen
LSG NRW, Urt. v. 22.08.2006 – L 1 AL 23/06 Fundstelle: RVGreport 2006, S. 427
Auch wenn die Behörde aufgrund der in einer ausführlichen Widerspruchsbegründung vorgetragenen Argumente ihre ursprüngliche Auffassung ändert und dem Widerspruch abhilft, fällt dem Prozessbevollmächtigten eine Erledigungsgebühr nicht an.