RVG §§ 17 Nr. 7 a, 34 Abs. 1 Satz 1; VV RVG Nr. 2303 Nr. 1

Gebühren des Prozessbevollmächtigten bei der gerichtlichen Mediation

OLG Rostock, Beschl. v. 12.10.2006 - 8 W 27/06 Fundstelle: RVGreport 2007, S. 28 f. 1.
Bei der Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten im Rahmen eines richterlichen Mediationsverfahrens handelt es sich um dieselbe Angelegenheit wie der Rechtsstreit, sodass der Rechtsanwalt gleichartige Gebühren nur einmal verlangen kann.

2.
Eine gesonderte 1,5 Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 Nr. 1 VV RVG n. F. entsteht somit nicht.

1.      Die Postentgeltspauschale des Beratungshilfeanwalts nach Nr. 7200 VV RVG berechnet sich nach den in der Beratungshilfe anfallenden Gebühren. Es gibt keinen Wahlanwaltsgebührenanspruch, der die Berechnungsgrundlage für die Postentgeltpauschale bilden könnte.2, 5   2.      Dem in der Beratungshilfe tätigen Rechtsanwalt bleibt es unbenommen, seine Entgelte für Post und Telekommunikationsdienstleistungen nach Nr. 7001 VV RVG geltend zu machen.2, 5 2 Leitsatz des Gerichts5 Leitsatz des Verfassers des RVGreports

VV RVG Nr. 7001, 7002

Berechnung der Postentgeltpauschale bei Beratungshilfe

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.10.2006 – I-10 W 90/06
Fundstelle: RVGreport 2007, S. 467 f.

1.      Die Postentgeltspauschale des Beratungshilfeanwalts nach Nr. 7200 VV RVG berechnet sich nach den in der Beratungshilfe anfallenden Gebühren. Es gibt keinen Wahlanwaltsgebührenanspruch, der die Berechnungsgrundlage für die Postentgeltpauschale bilden könnte.2, 5

 

2.      Dem in der Beratungshilfe tätigen Rechtsanwalt bleibt es unbenommen, seine Entgelte für Post und Telekommunikationsdienstleistungen nach Nr. 7001 VV RVG geltend zu machen.2, 5

2 Leitsatz des Gerichts

5 Leitsatz des Verfassers des RVGreports

1.      Die Sorgfaltspflicht eines eine Partei vertretenden Rechtsanwalts, eine zutreffende Berechnung eines Unterhaltsanspruchs vorzunehmen, treffen einen Rechtsanwalt, der als Mediator tätig wird, nicht in gleicher Weise.1   2.      Ein bestimmtes Ergebnis ist aus einem Mediationsvertrag nicht geschuldet.1   1 Leitsatz der Redaktion der NJW

BGB §§ 611, 628 Abs. 1 S. 2; RVG § 34 I 2

Zahlungsanspruch eines Rechtsanwalts aus Mediationsvertrag

AG Lübeck, Urt. v. 29.09.2006 – 24 C 1853/06
Fundstelle: NJW 2008, S. 3789 ff.

1.      Die Sorgfaltspflicht eines eine Partei vertretenden Rechtsanwalts, eine zutreffende Berechnung eines Unterhaltsanspruchs vorzunehmen, treffen einen Rechtsanwalt, der als Mediator tätig wird, nicht in gleicher Weise.1

 

2.      Ein bestimmtes Ergebnis ist aus einem Mediationsvertrag nicht geschuldet.1

 

1 Leitsatz der Redaktion der NJW

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