BGB § 1004; RVG §§ 15 Abs. 2 Nr. 1, 17 Nr. 4 lit. b, 22 Abs. 1
Gebühren für Abschlussschreiben nach Erwirken einer einstweiligen Verfügung
RVG VV Nr. 3335
Rechtsanwaltsgebühr: Vergütungssperre gegenüber dem Mandanten bei Wegfall der Verfahrensgebühr nach Prozesskostenhilfebewilligung; wichtiger Grund für die
2. Zur Annahme eines wichtigen Grundes für die Aufhebung der Beiordnung des Revisionsanwalts.
Leitsatz des Gerichts