RVG § 14 Abs. 2; BRAO § 49 b
Fehlendes Gebührengutachten führt zur Aufhebung und Zurückverweisung
OLG Brandenburg, Urt. v. 18.03.2008 – 6 U 86/07 Fundstelle: AGS 2009, S. 315
Unterlässt das erstinstanzliche Gericht die nach § 14 Abs. 2 RVG gebotene Einholung eines Sachverständigengutachtens, führt dies zur Aufhebung und Zurückverweisung.
Leitsatz der Schriftleitung dser AGS