VV RVG Nr. 7008; GKG § 28 Abs. 2; GKG-KostVerz. Nr. 9003; UStG §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 10 Abs. 1 S. 6

Umsatzsteuer auf Aktenversendungspauschale

Der gesetzliche Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers umfasst auch die auf die Aktenversendungspauschale entfallende Umsatzsteuer.

 

Leitsatz Schriftleitung AGS

Eine Terminsgebühr gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV kommt in Sorgerechtsverfahren ohne mündliche Verhandlung nicht in Betracht.Leitsatz der Schriftleitung der AGS
Ist Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt ohne Einschränkung beigeordnet worden, hat er gegen die Staatskasse Anspruch auf Vergütung der Auslagen, die durch die Teilnahme am Termin einer vom Prozessgericht angeregten „gerichtsnahen“ Mediation entstehen (hier: Reisekosten und Abwesenheitsgeld).Leitsatz des Gerichts

RVG VV Abs. 1 S. 1 zu Nr. 3104

Keine Terminsgebühr im Sorgerechtsverfahren bei schriftlicher Entscheidung

OLG Oldenburg, Beschl. v. 31.03.2009 – 13 WF 63/09 Fundstelle: AGS 2009, S. 219

Eine Terminsgebühr gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV kommt in Sorgerechtsverfahren ohne mündliche Verhandlung nicht in Betracht.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Reiseauslagen des PKH-Anwalts zum Mediationstermin

Ist Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt ohne Einschränkung beigeordnet worden, hat er gegen die Staatskasse Anspruch auf Vergütung der Auslagen, die durch die Teilnahme am Termin einer vom Prozessgericht angeregten „gerichtsnahen“ Mediation entstehen (hier: Reisekosten und Abwesenheitsgeld).

Leitsatz des Gerichts

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