RVG § 56 Abs. 1 Satz 1

Beschwerdeberechtigung bei Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung

VG Bremen, Beschl. v. 15.07.2009 – S 4 E 920/09 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 25 f.

Gegen die Festsetzung der Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts können nur der beigeordnete Rechtsanwalt selbst und die Staatskasse, nicht aber die bedürftige Partei und der erstattungspflichtige Gegner, Erinnerung einlegen.

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

Hatte die Partei vorgerichtlich einen anderen Anwalt beauftragt als im gerichtlichen Verfahren, so kommt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nicht in Betracht. Leitsatz Schriftleitung AGS
   Die Tätigkeit des beigeordneten Zeugenbeistands wird nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG abgerechnet (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtprechung). Leitsatz des Verfassers des RVGreports

VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4, Nrn. 3100, 2300

Keine Anrechnung bei Beauftragung eines anderen Anwalts im Rechtsstreit als vorgerichtlich beauftragt

Hatte die Partei vorgerichtlich einen anderen Anwalt beauftragt als im gerichtlichen Verfahren, so kommt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nicht in Betracht.

 

Leitsatz Schriftleitung AGS

RVG VV Teil 4 Abschnitt 3
Abrechnung der Tätigkeit des Vernehmungsbeistands
OLG Hamm, Beschl. v. 14.07.2009 – 2 WS 159/09 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 426 f.

 

 

 

Die Tätigkeit des beigeordneten Zeugenbeistands wird nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG abgerechnet (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtprechung).

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

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