RVG § 56 Abs. 1 Satz 1
Beschwerdeberechtigung bei Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung
VG Bremen, Beschl. v. 15.07.2009 – S 4 E 920/09 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 25 f.
Gegen die Festsetzung der Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts können nur der beigeordnete Rechtsanwalt selbst und die Staatskasse, nicht aber die bedürftige Partei und der erstattungspflichtige Gegner, Erinnerung einlegen.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports