BRAO § 49 b Abs. 5; ZPO § 287 Abs. 1; BGB §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2
Schadensersatz wegen unterlassenem Hinweises auf Abrechnung nach Gegenstandswert
Ist der Rechtsanwalt zum Schadenersatz aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen verpflichtet, weil er den Mandanten vor Übernahme des Auftrags schuldhaft nicht darauf hingewiesen hat, dass sich die für seine Tätigkeit zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, gebietet § 287 Abs. 1 ZPO nicht, dass der Mandant, der eine Stundenhonorarvereinbarung behauptet, einen bestimmten anderen Rechtsanwalt benennt, der hypothetisch bereit gewesen wäre, das Mandat zu dem geringeren Stundenhonorar abzurechnen.
Leitsatz Schriftleitung AGS
ZPO § 121 Abs. 1; RVG § 45 Abs. 1
Vergütungsanspruch bei Selbstbeiordnung
Ist ein Rechtsanwalt sich selbst im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden, kann ihm die gesetzlich Vergütung nach §§ 45 Abs. 1, 49 RVG nicht deshalb versagt werden, weil er mit sich selbst keinen Mandatsvertrag schließen kann.
Leitsatz des Gerichts