RVG VV Nr. 1000
Einigungsgebühr bei Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs
OLG Naumburg, Beschl. v. 30.09.2008 – 3 WF 229/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 222 f.
Bei einem wechselseitigen Verzicht der Prozessparteien hinsichtlich des ansonsten noch gesondert durchzuführenden Versorgungsausgleichs liegt ein Vergleich i. S. v. Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1000 VV vor.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
RVG VV Nr. 1003; ZPO § 621 g; BGB § 1684
Einigungsgebühr nur in Hauptsacheverfahren – endgültige Einigung im Termin vor einstweiliger Anordnung
Wenn in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowohl ein Hauptsache- als auch ein einstweiliges Anordnungsverfahren rechtshängig sind und in der mündlichen Verhandlung eine endgültige Einigung erfolgt, fällt grundsätzlich nur im Hauptsacheverfahren eine Einigungsgebühr an.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
VV RVG Nr. 7008
Die Aktenversendungspauschale und Umsatzsteuer-Pflicht
OLG Naumburg, Beschl. v. 16.09.2008 – 1 Ws 184/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 110 f.
RVG VV Nr. 7002
Berechnung der Postengeltpauschale bei Beratungshilfe
OLG Dresden, Beschl. vom 11.09.2008 – 3 W 932/08
Fundstelle: RVGreport 2008, S. 432 f.
Für den im Rahmen der Beratungshilfe tätigen Rechtsanwalt berechnet sich die Postentgeltpauschale nach der für die Beratungshilfe anfallenden Festgebühr, nicht hingegen nach der fiktiven Gebühr, die dem Anwalt als Wahlanwalt außerhalb der Beratungshilfe zustehen würde.
Leitsatz des Rezensenten des RVGReports
VV RVG Nr. 2300
Rechtsanwaltsvergütung; außergerichtliche Tätigkeit
OLG Celle, Urt. v. 03.09.2008 – 3 U 70/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 63 f.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS