RVG § 11, UStG § 1
Festsetzung der Umsatzsteuer
OLG Köln, Beschl. v. 26.11.2008 – 17 W 286/08
eingesandt von RA Christian Karpus, Bochum
Die Umsatzsteuer ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren festzusetzen, sofern die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig ist. Eine Tätigkeit des Rechtsanwalts für seinen Auftraggeber unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer, da zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten ein Leistungsaustausch i. S. d. § 1 UStG stattfindet. Auf eine etwaige Vorsteuerabzugsberechtigung des Auftraggebers kommt es im Rahmen der Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG nicht an, weil es hierbei nicht darum geht, wie der Mandant, sondern wie der Rechtsanwalt umsatzsteuerrechtlich steht.
Leitsatz des Bearbeiters des KammerReports
ZPO §§ 91, 103, 104; VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4
Keine Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei Anwaltswechsel
OLG München, Beschl. v. 25.11.2008 – 11 W 2558/08 Fundstelle: NJW 2008, S. 1220
Die teilweise Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr nach der Vorbemerkung 3 IV RVG VV kann nur dann erfolgen, wenn derselbe Rechtsanwalt oder dieselbe Sozietät vorgerichtlich gegenüber dem späteren Prozessgegner tätig geworden ist. Wenn nach Beendigung der außergerichtlichen Tätigkeit zu einem Anwaltswechsel kommt, greift die Anrechnungsvorschrift nicht ein.
Leitsatz des Gerichts
GKG §§ 45 Abs. 1 S. 1 u. 3, 66, 68 Abs. 1; RVG § 32 Abs. 2
Klage und Widerklage aus derselben Nebenkostenabrechnung
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.11.2008 – I-10 W 114/08
Fundstelle: AGS 2009, S. 42 f.
Begehrt der Vermieter mit der Klage die Zahlung der sich nach Abzug der Vorauszahlungen des Mieters aus der erstellten Jahresabrechnung zu seinen Gunsten errechneten Nachforderung und verlangt der Mieter widerklagend die Rückzahlung sämtlicher die abgerechnete Periode betreffenden Vorauszahlungen, betreffen Klage und Widerklage nicht denselben Gegenstand i. S. d. § 45 Abs. 1 S. 3 GKG.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
GKG § 41
Streitwert der Räumungsklage; Berücksichtigung der Umsatzsteuer als Mietbestandteil
OLG Celle, Beschl. v. 11.11.2008 – 2 W 239/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 89 f.
Bei der Festsetzung des Gebührenstreitwertes für die Räumungsklage ist die Miete einschließlich der Umsatzsteuer bei der Berechnung des einjährigen Entgelts zu berücksichtigen.
Leitsatz der Schriftleitung des AGS
RVG § 48 Abs. 3; VV RVG Nrn. 1000, 3101
Gebühranspruch bei protokollierter Vereinbarung über Folgesachen
OLG Koblenz, Beschl. v. 15.10.2008 – 7 WF 803/08 Fundstelle: NJW 2009, S. 237 f
Wird in einer Ehesache eine außerprozessual vorbereitete Vereinbarung über eine nicht anhängige Folgesache protokolliert, ist dem im Wege der Prozesskostenhilfe für die Ehesache beigeordneten Rechtsanwalt nach § 48 III RVG neben der Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 VV RVG auch die Verfahrensdifferenzgebühr gemäß Nr. 3101 UnterNr. 3 VV RVG aus der Staatskasse zu erstatten.
Leitsatz des Gerichts