RVG VV Nr. 3311, Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300

Anrechnung einer Geschäftsgebühr in der Teilungsversteigerung

LG Aachen, Urteil vom 25.09.2017 – 5 S 7/17

Fundstelle: AGS 2017, S. 513 f.

 

Wird der Anwalt von einem Ehegatten zunächst außergerichtlich mit der Auseinandersetzung des Eigentums an einer gemeinsamen Immobilie der Eheleute beauftragt und später mit der Vertretung in der Teilungsversteigerung, so ist die außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr für das Teilungsversteigerungsverfahren zur Hälfte anzurechnen.

 


Leitsatz der Schriftleitung der AGS

RVG § 3 a; BGB § 307

Wirksamkeit einer 15 Minuten Zeittaktklausel in einer Vergütungsvereinbarung

LG Köln, Urteil vom 18.10.2.016 - 11 S 302/15

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 214 f.

 

 

Die Klausel in einer Vergütungsvereinbarung, wonach 1/4 des vereinbarten Stundensatzes für jede angefangenen 15 Minuten berechnet wird, ist wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

 

Leitsatz des Verfassers des RVG

 

BGB §§ 675, 666, 412, 401

Auskunftspflicht des Anwalts gegenüber dem Rechtsschutzversicherer

LG Heidelberg, Urteil vom 27.07.2016 - 1 S 51/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 597 ff.

 

 

Der Anwalt ist verpflichtet, dem Rechtsschutzversicherer vollständige Auskunft über die kostenmäßige Abwicklung des Verfahrens zu erteilen, insbesondere über den Verlauf der Zwangsvollstreckung hinsichtlich der Kosten.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG § 14

Bemessung der Rahmengebühren im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren

LG Chemnitz, Beschluss vom 09.06.2016 - 2 Qs 76/16

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 371

 

 

Bei der Bemessung der Gebühren ist auch im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grundsätzlich von der Mittelgebühr auszugehen. Auf dieser Grundlage sind alle Umstände des Einzelfalls zu werten.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

 

ARB §§ 1, 18 Abs. 2 Satz 3

Deckungsschutz für Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Pkw

LG Detmold, Urteil vom 11.08.2016 - 9 O 51/16

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 438 f.

 

 

Das Verlangen des Versicherungsnehmers gegenüber seiner Rechtsschutzversicherung auf Deckungsschutz zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich seines vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Pkw VW ist nicht mutwillig.

 

 

Leitsatz des Gerichts

 

RVG § 15 Abs. 2

Jeweils eigene Angelegenheiten bei mehreren Bußgeldverfahren

LG Bonn, Beschluss vom 30.03.2016 - 27 Qs 12/16

Fundstelle: AGS 2016, S. 274 ff.

 

 

 

1.    Selbstständige, nicht formell verbundene oder als solches getrennte Bußgeldverfahren führen zu mehreren Angelegenheiten bzw. mehreren Rechtsfällen i. S. d. § 15 RVG, unabhängig davon, ob sie in einem Aktenband geführt werden. Der Rechtsanwalt hat deshalb bei einer derartigen Durchführung für jedes dieser Verfahren Anspruch auf gesonderte Gebühren und Auslagen.

 

2.    Sofern es im Bereich der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten der Behörde freisteht, mehrere prozessuale Taten in einem Bescheid zu bündeln oder mehrere, jeweils einzeln kostenpflichtige Bescheide zu erlassen, ist diese Entscheidung auch im Bereich der Kostenerstattung nachzuvollziehen.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

Anfall der Geschäftsgebühr nach Nr. 2504 ff. VV RVG auch bei einem Nullplan

RVG VV Nr. 2503, 2504 ff.; Inso § 305 Abs. 1 Nr. 1

LG Aachen, Beschuss vom 01.03.2016 - 3 T 374/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 220 f.

 

 

Für den Anfall einer Gebühr nach Nr. 2504 ff. RVG VV reicht es aus, dass der im Wege der Beratungshilfe tätig gewordene Anwalt den Gläubigern des Schuldners einen sog. Nullplan angeboten hat.

 

Leitsatz des Gerichts

 

RVG § 14

Gebührenbemessung im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren

LG Chemnitz, Beschluss vom 23.02.2016 - 2 Qs 159/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 297 f.

 

 

 

Ausgangspunkt der Bemessung der Rahmengebühr für die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist auch in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grundsätzlich die Mittelgebühr, wenn diese nicht im Einzelfall unbillig hoch ist. Das ist anhand sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu prüfen.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

ZPO § 511 Abs. 2

Beschwer bei Abweisung einer Klage auf Entfernung einer Parabolantenne

LG München I, Beschluss vom 01.02.2016 - 31 S 21423/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 288 ff.

 

 

 

1.    Wird die Klage des Vermieters auf Beseitigung einer durch den Mieter errichteten Satellitenempfangsantenne abgewiesen, richtet sich die Beschwer des Vermieters nach dem Wertverlust, den er durch eine aufgrund der Anbringung verursachte Substanzverletzung und/oder des optischen Gesamteindrucks seines Hauses erleidet.

 

2.    Bei einer ohne Substanzverletzung angebrachten Antenne mit einer nur geringen Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der Hausfassade beläuft sich die Beschwer des Vermieters bzw. der Streitwert in der Regel nicht über 600,00 EUR (vgl. § 511 Abs. 2 ZPO).

 

3.    Die Beschwer des Mieters ist von derjenigen des Vermieters eigenständig zu bewerten. Hierbei ist insbesondere dessen Informationsinteresse von Bedeutung.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG VV Nrn.4124, 4125

Verfahrensgebühr bei Rücknahme der Berufung durch Staatsanwaltschaft

LG Dortmund, Beschluss vom 25.11.2015 - 31 Qs 83/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 168 f.

 

 

 

Für das Entstehen der Verfahrensgebühr nach Nr. 4124, 4125 VV reicht auch im Falle einer späteren Rücknahme der Berufung der Staatsanwaltschaft durch die Staatsanwaltschaft eine vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist entfaltete Tätigkeit des Verteidigers.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

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