ZPO § 531; BRAO a. F. § 51 b

Erstmals in der Berufungsinstanz erhobene Verjährungseinrede

BGH, Urt. v. 16.10.2008 – IX ZR 135/07 (KG) Fundstelle: NJW 2009, S. 685 ff.

Sind die die Erhebung der Verjährungseinrede und den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände unstreitig, ist die erstmals in der Berufungsinstanz eines Anwaltshaftungsprozesses erhobene Verjährungseinrede auch dann zuzulassen, wenn zur Frage der Sekundärhaftung weitere Feststellungen erforderlich sind.

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

 

BRAO § 53 Abs. 10 S. 4, 5

Vertretervergütung für Abwicklung einer Rechtsanwaltskanzlei

BGH, Beschl. v. 15.09.2008 – AnwZ (B) 78/07 (AnwGH Naumburg) Fundstelle: NJW 2009, S. 1003 ff.

  1. Die Vorschrift des § 53 Abs. 10 S. 5 BRAO ist entsprechend auf den Fall anzuwenden, dass die mit dem vertretenen Rechtsanwalt vereinbarte Vergütung nicht gezahlt wird         und auch nicht aus dem Gebührenaufkommen zu erlangen ist. Das gilt nicht, wenn der Ausfall des Vertreters darauf beruht, dass er verfügbare Sicherheiten nicht verlangt  hat, die der Vertretene ihm gestellt hätte.
  2.  Vorschüsse auf die gesetzliche Vergütung nach § 53 Abs. 10 S. 4 BRAO sind nicht im Festsetzungsverfahren nach § 53 Abs. 10 S. 5 BRAO, sondern bei der Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Vertretenen oder der Bürgenhaftung zu berücksichtigen (Aufgabe von Senat, NJW-RR 1999, 797)

Leitsatz des Gerichts

FAO § 6

Keine Neubewertung der im Fachlehrgang angefertigten Klausuren durch Rechtsanwaltskammer

BGH, Beschl. v. 21.07.2008 – AnwZ (B) 62/07 (AnwGH Niedersachsen)
Fundstelle: NJW 2008, S. 3496 ff.

  1. Die Bewertung der im Fachlehrgang angefertigten Klausuren ist einer fachlichen Überprüfung durch die Rechtsanwaltskammer entzogen (Bestätigung und Fortführung des Senatsbeschlusses NJW 2003, 741).
  2. Die Kompetenz des Fachausschusses der Rechtsanwaltskammer beschränkt sich auf die Prüfung, ob die vom Antragsteller vorgelegten Zeugnisse den Anforderungen des § 6 II FAO an eine erfolgreiche Lehrgangsteilnahme genügen. Ist dies nicht der Fall, so scheidet ein Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse nach § 6 II FAO aus. Der Fachausschuss ist weder berechtigt noch verpflichtet, einen nach § 6 II FAO unzureichenden Nachweis etwa dadurch zu „vervollständigen“, dass er eine im Fachlehrgang nicht bestandene Klausur selbst nochmals fachlich beurteilt und entgegen dem Lehrgangsveranstalter als „bestanden“ bewertet.

    Leitsatz des Gerichts

BRAO § 7 Nr. 5

Der Kampf um das „Anwaltsschild“

BGH, Beschl. v. 21.07.2008 – AnwZ (B) 12/08 (AnwGH München)
Fundstelle: NJW 2008, S. 3569 f.

Einem Bewerber für die Anwaltzulassung, der das Recht, soweit es ihm nicht genehm ist, für sich nicht als verbindlich ansieht, bietet nicht die Gewähr dafür, dass er sich als Rechtsanwalt an Gesetz und Recht hält, so dass ihm der Zugang zur Rechtsanwaltschaft nicht eröffnet werden kann.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

BRAO § 49 b Abs. 1 BRAO; RVG § 4

Verbotene Gebührenunterschreitung

BGH, Beschl. vom 09.06.2008 – AnwSt (R) 5/05 = BeckRS 2008, 14241
Fundstelle: NJW-Spezial 2008, S. 6

Bezieht sich eine Pauschalvergütung auf eine unbestimmte Anzahl von Fällen, muss etwa durch Gebührenstaffelung gewährleistet sein, dass in allen Fällen ein angemessenes Verhältnis des Pauschalbetrags zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Anwalts gewahrt ist.

 

Leitsatz des Gerichts

 

BRAO §§ 116 S. 2, StPO § 304 Abs. 3 S. 2

Keine sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung des Anwaltsgerichtshofs

BGH, Beschl. v. 31.03.2008, AnwSt (B) 15/07
Fundstelle: RVGreport 2008, S. 280

FAO §§ 5 S. 1 lit b, 6, 7

Voraussetzungen für die Anordnung eines Fachgesprächs

BGH, Beschl. v. 25.02.2008 – AnwZ (B) 14/07
Fundstelle: NJW-Spezial 2008, S. 318

 

Genügen die praktischen Nachweise eines Fachanwaltsanwärters nicht den Anforderungen des § 5 FAO können die Themen eines Fachgesprächs aus dem gesamten nicht zur Fallbearbeitungen abgedeckten für die jeweilige Fachanwaltsbezeichnung vorgesehenen Stoff gewählt werden. Für die durch Fallbearbeitung abgedeckten Bereiche gilt dies nur, wenn sich Zweifel ergeben.²

Leitsatz des Gerichts

 

Rechtsanwalt Benedikt Trockel

FAO §§ 5 S. 1 lit. c, 10 Nr. 1

Berücksichtigungsfähigkeit von Fällen des Arbeitsförderungs- und Sozialrechts im Fachgebiet Arbeitsrecht

BGH, Beschl. v. 25.02.2008 – AnwZ (B) 17/07
Fundstelle: NJW-Spezial 2008, S. 318 f.

Als Fallbearbeitung auf dem Fachgebiet des Arbeitsrecht i. S. der §§ 5 S. 1 lit. c, 10 Nr. 1 FAO kann eine solche im Arbeitsförderungs- oder Sozialversicherungsrecht nur dann angesehen werden, wenn sei einen inhaltlichen Bezug zum Arbeitsrecht hat.²

Leitsatz des Gerichts  

 

 

BRAO § 7 Nr. 8

Unvereinbarkeit von Anwaltstätigkeit und Akquisition in Personalangelegenheiten

BGH, Beschl. v. 26.11.2007 – AnwZ (B) 111/06 (AnwGH Nordrhein-Westfalen)
Fundstelle: NJW 2008, S. 1318 f.

 

1.
Zur Unvereinbarkeit einer Tätigkeit als „Berater und Akquisiteur“ für eine Unternehmensberatungsgesellschaft mit dem Anwaltsberuf.

Leitsatz des Gerichts

 

2.
Ist ein Anwalt in seinem Zweitberuf akquisitorisch tätig oder übt er eine Tätigkeit aus, die mit dem Interesse des Unternehmens, Gewinn zu erwirtschaften, untrennbar verbunden ist, kommt es zu einer Interessenkollision zwischen der Anwaltstätigkeit und dem Zweitberuf.

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

 

 

Pflicht zum Hinweis auf Mandatsbeziehungen zum Gegner der Partei

Hinweispflicht aus dem Anwaltsvertrag

BGH, Urteil vom 08.11.2007 – IX ZR 5/06 = BeckRS 2008, 02280
Fundstelle: NJW-Spezial 2008, S. 159

Wird eine Kanzlei häufig von dem Gegner der Partei, die ihr ein neues Mandat anträgt, beauftragt, so muss sie auch dann auf diesen Umstand hinweisen, wenn ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang mit den vom Gegner erteilten Mandaten nicht besteht.

Leitsatz des Gerichts

 

 

 

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