ARB 2000 § 18; ARB 75 § 17
Bindungswirkung eines Stichentscheids
OLG Hamm, Urt. v. 14.10.2011 – I-20 U 922/10 Fundstelle: AGS 2012, S. 206
- Der Stichentscheid des Rechtsanwalts gem. § 18 ARB 2000/§ 17 ARB 75 darf sich darauf beschränken, sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen, auf die der Versicherer seine Deckungsablehnung gestützt hat.
- Der Versicherer ist gehalten, in seiner Deckungsablehnung alle Gründe anzuführen, warum er keinen Rechtsschutz gewähren will.
- Ist der Stichentscheid durch den Rechtsanwalt erfolgt, ist ein Nachschieben von weiteren Ablehnungsgründen nicht mehr möglich.
Leitsatz des Gerichts