RVG §§ 7 Abs. 1, 22; BGB § 254 Abs. 2

Mehrere Angelegenheiten bei Schadensregulierung für mehrere Geschädigte

AG Mühlheim, Urt. v. 03.05.2012 – 23 C 1958/11 Fundstelle: AGS 2012, S. 375 ff.

1.    Vertritt der Anwalt mehrere aus demselben Verkehrsunfall Geschädigte, die jeweils eigene Schadensersatzansprüche geltend machen, so sind verschiedene Angelegenheiten gegeben, so dass der Anwalt seine Gebühren jeweils gesondert aus den Werten der einzelnen Schadensersatzansprüche abrechnen kann.

2.    Die Geschädigten sind nicht verpflichtet, den Anwalt gemeinsam zu beauftragen.

 

Leitsatz der Schriftleitung AGS

Ist eine Vergütungsvereinbarung unwirksam, muss der Anwalt zwar die gesetzliche Vergütung abrechnen; allerdings ist es ihm i. d. R. nach Treu und Glauben verwehrt, einen höheren Betrag geltend zu machen, als sich nach der (unwirksamen) Vereinbarung ergeben hätte.

RVG § 4 b; BGB § 242

Verstoß gegen Treu und Glauben bei Abrechnung der gesetzlichen Gebühren nach unwirksamer Vergütungsvereinbarung

OLG München, Urt. v. 02.05.2012 – 15 U 2929/11 Fundstelle: AGS 2012 S. 271 ff.

Ist eine Vergütungsvereinbarung unwirksam, muss der Anwalt zwar die gesetzliche Vergütung abrechnen; allerdings ist es ihm i. d. R. nach Treu und Glauben verwehrt, einen höheren Betrag geltend zu machen, als sich nach der (unwirksamen) Vereinbarung ergeben hätte.

Allein die Einholung eines Sachverständigengutachtens in einem Sorgerechtsverfahren und die Durchführung zweier Anhörungstermine führen nicht dazu, dass der in § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG bestimmte Regelwert unbillig ist und ein höherer Wert festzusetzen ist.Leitsatz des Verfassers RVGreport

FamGKG § 45 Abs. 1, 3

Anhebung des Verfahrenswertes in Sorgerechtsverfahren

OLG Hamm, Beschl. v. 27.04.2012 – II-2 WF 64/12 Fundstelle: RVGreport 2012, S. 313 f.

Allein die Einholung eines Sachverständigengutachtens in einem Sorgerechtsverfahren und die Durchführung zweier Anhörungstermine führen nicht dazu, dass der in § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG bestimmte Regelwert unbillig ist und ein höherer Wert festzusetzen ist.

Leitsatz des Verfassers RVGreport

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