VV RVG Anm. zu 3335
Gegenstandswert im Verfahrenskostenhilfeverfahren
BGH, Beschl. v. 12.09.2012 – XII ZB 658/11 Fundstelle: AGS 2013, S. 32 f.
- Im Verfahren auf Abänderung einer Ratenzahlung richtet sich der Gegenstandswert der Anwaltsgebühren gem. Anm. 3335 VV nach dem Interesse an der Abänderung.
- Maßgebend ist der Betrag der Abänderung für die Dauer der ab Antragstellung noch zu zahlenden Monatsraten.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS