Anwaltsgebühren bei vorgerichtlicher Kündigung und Räumungsklage – Anrechnung
LG Bonn, Urt. v. 02.03.2006 – 6 S 279/05 (nicht rechtskräftig)
Fundstelle: NJW 2006, S. 2640 ff.
1.
Vorgerichtliche Kündigung eines Mietverhältnisses und anschließende Räumungsklage betreffen bezüglich der anwaltlichen Tätigkeit denselben Gegenstand.
2.
Eine nach Nr. 2400 VV RVG entstandene Geschäftsgebühr unterliegt gem. Vorbemerkung 3 IV zu Nr. 3100 VV RVG der (hälftigen) Anrechnung.