Bei der Feststellung der für die Zuschlagsgebühr maßgeblichen Verhandlungsdauer werden Pausen i. d. R. nicht abgezogen.
RVG VV Nr. 4110

Zuschlagsgebühr; Berücksichtigung von Pausen

OLG Koblenz, Beschl. v. 16.02.2006 – 1 Ws 61/06 Fundstelle: AGS 2006, S. 285 f. Bei der Feststellung der für die Zuschlagsgebühr maßgeblichen Verhandlungsdauer werden Pausen i. d. R. nicht abgezogen.

1.Es ist nicht unbillig, wenn ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall eine Geschäftsgebühr von 1,3 bestimmt. 2.Zur Frage, wann eine Geschäftsgebühr von 1,3 unbillig sein kann.
1.Es ist nicht unbillig, wenn ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall eine Geschäftsgebühr von 1,3 bestimmt. 2.Zur Frage, wann eine Geschäftsgebühr von 1,3 unbillig sein kann.
RVG § 14; VV RVG Nr. 2400

Geschäftsgebühr in Verkehrsunfallsachen

BGH, Urt. v. 31.10.2006 – VI ZR 261/05 Fundstelle: RVGreport 2007, S. 21 ff. 1.
Es ist nicht unbillig, wenn ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall eine Geschäftsgebühr von 1,3 bestimmt.

2.
Zur Frage, wann eine Geschäftsgebühr von 1,3 unbillig sein kann.

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