Notwendigkeit eines Zurückweisungsantrages bei unzulässiger Berufung
OLG Koblenz, Beschl. v. 11.05.2006 – 14 W 278/06 Fundstelle: RVGreport 2006; S. 431 Die Kosten eines Antrags auf Zurückweisung der Berufung sind nicht erstattungsfähig, wenn ein gerichtlicher Hinweis vorausgegangen ist, aus dem sich zweifelsfrei ergibt, dass das Rechtsmittel unzulässig ist.
ZPO a. F. § 115 Abs. 3 ZPO
Einsatz eine Kapitallebensversicherung
BAG, Beschl. v. 05.05.2006 – 3 AZB 62/04 Fundstelle: RVGreport 2006, S. 359
Der Rückkaufwert einer auf den Heiratsfall der Tochter des Bedürftigen abgeschlossenen Kapitallebensversicherung gehört zum Vermögen des Antragstellers, das im Rahmen der Prozesskostenhilfe nach § 115 Abs. 3 ZPO einzusetzen ist.4