ZPO § 4 Abs. 1
Streitwerterhöhung bei Miteinklagen vorgerichtlich entstandener Anwaltskosten aus erledigten Ansprüchen
BGH, Beschl. v. 04.12.2007 –
VI ZB 73/06
Fundstelle: AGS 2008, S. 187 f.
Die geltend gemachten vorprozessualen Anwaltskosten sind als Streitwert erhöhender Hauptanspruch zu berücksichtigen, soweit der geltend gemachte Hauptanspruch übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist.
Leitsatz des Gerichts
VV RVG Vorbem. 3 Abs. 3; Nr. 3104
Terminsgebühr für Wahrnehmung des Ortstermins des gerichtlichen Sachverständigen
OLG Dresden, Beschl. v. 16.11.2007 – 3 W 1330/07
Fundstelle: RVGreport 2008, S. 349 f.
1. Dem für das selbständige Beweisverfahren bestellten Verfahrensbevollmächtigten fällt für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Ortstermins eine 1,2 Terminsgebühr an.
2. Diese Terminsgebühr ist nicht auf die im Hauptsacheverfahren entstehende Terminsgebühr anzurechnen.
Leitsatz des Rezensenten des RVGReports