BRAK begrüßt einheitlichen elektronischen Rechtsverkehr für Bundesgerichte
Die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof (BGH) und Bundespatentgericht (BPatG) (BGH/BPatGERVV) regelt derzeit die Einreichung elektronischer Dokumente durch den Generalbundesanwalt beim BGH in Revisionsstrafsachen sowie die Einreichung beim BGH und BPatG in Verfahren nach dem Patent-, dem Gebrauchsmuster-, dem Marken-, dem Halbleiterschutz- und dem Designgesetz. Unter anderem die Signaturerfordernisse und zulässigen Dateiformate weichen von den allgemeinen Regelungen für die anderen Gerichtsbarkeiten ab.