Handakten: Rechts- und steuerberatende Berufe fordern gemeinsam Schutz des Zurückbehaltungsrechts
Mit dem geplanten Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) soll die Datenschutzaufsicht in Deutschland vereinheitlicht und zudem Ergebnisse der Evaluierung des BDSG umgesetzt werden. Gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer, dem Deutschen Steuerberaterverband und der Wirtschaftsprüferkammer hat die BRAK im Vorfeld der ersten Beratung über den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag am 15.5.2024 gefordert, das Zurückbehaltungsrecht an Handakten der rechts- und steuerberatenden Berufe klar gegen datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche abzusichern.