Zentrale Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister ab 2025
Die Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister liegt ab 2025 zentral beim Bundesamt für Justiz. Sie löst die bisherige zersplitterte Aufsicht durch Landesjustizverwaltungen und Gerichte ab. Zudem werden unbefugte Rechtsdienstleistungen künftig mit Bußgeldern sanktioniert.