Sieht man sich in sozialen Medien um oder plaudert mit Anwaltskolleginnen und -kollegen, begegnet einem eines immer wieder: Es scheint nicht unüblich zu sein, die eigene beA-Karte samt PIN einer ReFa zu überlassen, die damit alles abwickelt, was per beA zu versenden ist. Das ist zwar bequem: Man muss sich weder selbst im Alltag mit dem beA befassen noch um das (freilich nur einmalig nötige) Einrichten von beA-Zugang und Berechtigungen kümmern. Doch diese Praxis ist nicht nur rechtswidrig, sie hat auch nachteilige Folgen im Prozess.

Zu diesem Thema hat Frau Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke von der BRAK einen Beitrag verfasst, der auch in der kommenden Ausgabe des BRAK-Magazins (Heft 6/2023) veröffentlicht wird.

Die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof (BGH) und Bundespatentgericht (BPatG) (BGH/BPatGERVV) regelt derzeit die Einreichung elektronischer Dokumente durch den Generalbundesanwalt beim BGH in Revisionsstrafsachen sowie die Einreichung beim BGH und BPatG in Verfahren nach dem Patent-, dem Gebrauchsmuster-, dem Marken-, dem Halbleiterschutz- und dem Designgesetz. Unter anderem die Signaturerfordernisse und zulässigen Dateiformate weichen von den allgemeinen Regelungen für die anderen Gerichtsbarkeiten ab.

Das umstrittene Wachstumschancengesetz soll nach dem Willen des Bundesministeriums der Finanzen Investitionsimpulse und mehr Steuerfairness schaffen. Zudem sollen neue Meldepflichten für Beraterinnen und Berater sowie Steuerpflichtige bei nationalen Steuergestaltungen eingeführt werden. Dagegen hat die BRAK bereits in einer Ende Juli veröffentlichten Stellungnahme vehement protestiert, weil dies die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht der rechts- und steuerberatenden Berufe verletzen würde.

Der Bundesgerichtshof (BGH) soll künftig in zivilrechtlichen Massenverfahren etwa gegen Automobilhersteller, Banken oder Versicherungen wichtige Rechtsfragen durch Leitentscheidungen vorab klären können. Das soll auch dann gelten, wenn eine Revision zurückgenommen wird. Die Instanzgerichte sollen dazu die Möglichkeit erhalten, bei ihnen anhängige Verfahren auszusetzen, wenn sie von der Beantwortung der Rechtsfrage abhängen, die der BGH im Leitentscheidungsverfahren beantworten wird. Dies sieht der im August von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH vor.

Das sowohl in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) als auch in der Patentanwaltsordnung (PAO) verankerte sog. Fremdbesitzverbot untersagt es der (Patent-)Anwaltschaft derzeit, reine Kapitalinvestoren in ihre Kanzleien zu holen. Dies sichert die Unabhängigkeit (patent-)anwaltlicher Beratung, unter anderem vor Einflussnahme von Investoren auf die Mandatsführung und -auswahl unter Rentabilitätsgesichtspunkten. Mit Blick auf Legal Tech-Unternehmen wird jedoch von manchen eine Lockerung gefordert. Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien sieht eine Überprüfung des Fremdbesitzverbots vor.

Der BGH hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass es für eine erfolgreiche Ersatzeinreichung nicht zwingend einer anwaltlichen Versicherung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit bedarf. Er ließ in dem konkreten Fall einen Screenshot ausreichen.

Den Beteiligten an Strafprozessen soll künftig eine objektive und zuverlässige Dokumentation des Inhalts der Hauptverhandlung in Form einer automatisch transkribierten Tonaufzeichnung zur Verfügung stehen. Das sieht der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG) vor, den der Bundestag in seiner Sitzung am 17.11.2023 in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat.

Um zivilrechtliche Streitigkeiten mit geringfügigen Streitwerten zügiger erledigen zu können, plant das Bundesministerium der Justiz (BMJ) die Einführung eines beschleunigten Online-Verfahrens vor den Amtsgerichten. Für Bürgerinnen und Bürger soll damit die Möglichkeit geschaffen werden, ihre Ansprüche in einem schnellen, niedrigschwelligen Verfahren geltend zu machen. Das Vorhaben knüpft auch an einen Beschluss der Herbst-Justizministerkonferenz 2021 an.

Der Anfang Mai vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für ein Gesetz zur besseren Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen sieht vor, dass strafgerichtliche Hauptverhandlungen künftig in Tonaufzeichnungen festgehalten werden, die anschließend automatisch transkribiert werden. Die BRAK hatte sich zwar für die Einführung einer Videodokumentation stark gemacht, begrüßt jedoch auch die nun vorgesehene reine Tondokumentation und fordert deren rasche Umsetzung, weil die jetzige Situation ohne Inhaltsprotokolle aus ihrer Sicht nicht hinnehmbar ist.

Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) zielt das Bundesministerium der Finanzen vor allem auf die Schaffung von Investitionsimpulsen und will mehr Steuerfairness schaffen. Daneben sollen neue Meldepflichten für Beraterinnen und Berater sowie Steuerpflichtige bei nationalen Steuergestaltungen eingeführt werden. Die BRAK hat sich bereits in einer Ende Juli veröffentlichten Stellungnahme strikt gegen derartige Meldepflichten ausgesprochen. Sie sieht darin eine nicht verhältnismäßige, nicht hinreichend evaluierte und rechtsstaatsgefährdende Verletzung des Verschwiegenheitsprivilegs rechts- und steuerberatender Berufe, die in keinerlei akzeptablem Kosten-Nutzen-Verhältnis steht.

Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende wurde für die Zeit vom 1.1. bis zum 31.12.2024 fortgeschrieben. Nach der Ende Oktober veröffentlichten Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2024) beträgt die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach § 17 II 1 BBiG für im Jahr 2024 begonnene Ausbildungsverhältnisse 649 Euro im ersten Lehrjahr, 766 Euro im zweiten Lehrjahr, 876 Euro im dritten und 909 Euro im vierten Lehrjahr.

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