Anwaltsgebühren: Kammern geben Hinweise für transparentes Stundenhonorar
Für Zeithonorarvereinbarungen in Anwaltsverträgen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Anfang 2023 veröffentlichten Entscheidung strenge Anforderungen an die Transparenz aufgestellt. Verbraucherinnen und Verbrauchern müssen danach sämtliche Tatsachen mitgeteilt werden, die sie benötigen, um den Umfang ihrer finanziellen Verpflichtung erkennen zu können. Die bloße Mitteilung des Stundensatzes genügt dazu nicht; der EuGH hielt die entsprechende Honorarklausel im zugrundeliegenden Verfahren des Obersten Gerichts Litauens für intransparent.