LG Bielefeld: Folgen von Verbindungsproblemen bei Videoverhandlung
Die Zivilprozessordnung erlaubt zwar in § 128a ZPO, dass mündliche Verhandlungen unter bestimmten Voraussetzungen per Videokonferenz durchgeführt werden. Nicht geregelt ist bislang aber, wie es sich auswirkt, wenn während der Verhandlung technische Schwierigkeiten auftreten. Daher müssen dies die Gerichte im Einzelfall prüfen und entscheiden.