Betriebsnummer als notwendige Angabe im Berufsausbildungsvertrag für die Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis
Alle Ausbilder/innen und Ausbildungsbetriebe von Rechtsanwalts- und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sind ab sofort dazu verpflichtet beim Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages ihre sogenannte Betriebsnummer anzugeben.