Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen verschiedene Hinweispflichten auf Mechanismen der außergerichtlichen Streitbeilegung erfüllen.
Rechtsgrundlagen hierfür sind die Online Dispute Resolution-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 524/201) und das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Der BRAK-Ausschuss Außergerichtliche Streitbeilegung hat seine Informationsbroschüre hierzu aktualisiert und überarbeitet. Eingearbeitet wurden dabei u.a. ein Urteil des EuGH aus dem Jahr 2020 zu Online-Pflichtangaben zur alternativen Streitbeilegung sowie die aktuelle Rechtsprechung des BGH zu im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Anwaltsverträgen.
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