Gesetzliche Unfallversicherung für Kanzleien – Information der VBG
Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) hat eine Beitragserhöhung für ihre Mitgliedsunternehmen für das Jahr 2019 in Aussicht gestellt. Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung gehören der VBG auch Rechtsanwaltskanzleien an. Ihre Aufgaben finanziert die VBG durch Beiträge der Mitglieder, die sie jeweils nach Ende eines Kalenderjahres auf alle Beitragspflichtigen umlegt. Basis für die Berechnung der Beiträge ist die jährliche Entgeltmeldung. Die Unternehmen müssen dazu Entgelte, die Anzahl ihrer Beschäftigten sowie die Arbeitsstunden an die gesetzliche Unfallversicherung melden.