Das sog. Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht u. a. eine auf ein halbes Jahr befristete Absenkung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent für die Zeit vom 01.07. bis zum 31.12.2020 vor. Die BRAK hat am 25.06.2020 Handlungshinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte veröffentlicht. Sie finden in dem Papier Hinweise dazu, an welchen Zeitpunkt anzuknüpfen und was bei Teilleistungen und Vorschüssen zu beachten ist. Ferner werden verschiedene Konstellationen anhand von Beispielen erörtert und mit Literaturhinweisen abgerundet.
Weiterführende Links:
- Ergänzung der Handlungshinweise zur Absenkung der Umsatzsteuersätze (Stand Juni 2020)
- Umsatzsteuerliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte (Stand Mai 2020)
- Konjunkturpaket des Bundesministeriums der Finanzen
- Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens (Stand: 23.06.2020)
- Aus der Arbeit des BRAK-Ausschusses Steuerrecht