Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) hat eine Beitragserhöhung für ihre Mitgliedsunternehmen für das Jahr 2019 in Aussicht gestellt. Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung gehören der VBG auch Rechtsanwaltskanzleien an. Ihre Aufgaben finanziert die VBG durch Beiträge der Mitglieder, die sie jeweils nach Ende eines Kalenderjahres auf alle Beitragspflichtigen umlegt. Basis für die Berechnung der Beiträge ist die jährliche Entgeltmeldung. Die Unternehmen müssen dazu Entgelte, die Anzahl ihrer Beschäftigten sowie die Arbeitsstunden an die gesetzliche Unfallversicherung melden.
Die VBG weist darauf hin, dass sie Meldungen nur noch über das elektronische Verfahren „Lohnnachweis Digital“ entgegennimmt.
Zu den Beiträgen für das Jahr 2019 weist die VBG darauf hin, dass – abhängig von der Entwicklung bei den Mitgliedsunternehmen im Jahr 2019 – nach aktueller Prognose eine Erhöhung der Beiträge von 10–15 % notwendig werden könnte. Über die endgültigen Beiträge wird die VBG im April informieren; sie werden am 15.5.2020 zur Zahlung fällig.
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