Das notarielle Berufsrecht soll grundlegend geändert werden. Dies geht aus einem Referentenentwurf hervor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Juni vorlegte. Der Entwurf enthält auch zahlreiche Änderungen des anwaltlichen Berufsrechts, die insbesondere die regionalen Rechtsanwaltskammern betreffen.
Dazu zählen etwa Regelungen zur Versagung bzw. zum Widerruf der Zulassung, die Abschaffung der aus Sicht des BMJV überflüssig gewordenen Anzeigepflicht von Vertreterbestellungen sowie Regelungen, welche die Tätigkeit der Kammervorstände und der Kammergeschäftsstellen betreffen.
Zudem sollen die juristischen Staatsprüfungen sowie die notariellen Prüfungen künftig optional elektronisch durchgeführt werden können. Eingeführt werden soll außerdem die Möglichkeit, den juristischen Vorbereitungsdienst als Teilzeitreferendariat zu absolvieren. Damit soll Referendarinnen und Referendaren die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung erleichtert werden.
Der Referentenentwurf setzt zahlreiche Anregungen um, die v.a. im Bereich des notariellen Berufsrechts in den vergangenen Jahren an das BMJV herangetragen wurden, und verknüpft diese mit weiteren Punkten, in denen aus fachlicher Sicht Änderungsbedarf besteht.
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