Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in Kraft getreten
Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG) ist am 29.12.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 1.1.2021 in Kraft getreten. Bereits am Tag nach der Verkündung trat die geänderte Übergangsvorschrift des § 60 I RVG in Kraft, um sicherzustellen, dass diese für die im KostRÄG vorgenommenen Anpassungen des RVG Anwendung findet. Neben einer linearen Erhöhung der anwaltlichen Gebühren um 10 % (bzw. um 20 % im Sozialrecht) sieht das Gesetz strukturelle Änderungen im RVG vor.