Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, den Missbrauch des Abmahnungsrechts einzudämmen, ohne die Interessen seriöser Akteure unbillig zu behindern. Im Visier hat das Ministerium dabei insbesondere Abmahnungen wegen geringfügigen Verstößen gegenüber Kleinstunternehmen, die primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden.

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Universität Erlangen-Nürnberg führt derzeit eine Studie zur sozialen Sicherung bei Rechtsanwältinnen und Rechtanwälten durch. Erhoben werden soll damit die Vorsorgestruktur in der Anwaltschaft, auch mit Blick darauf, etwaige strukturelle Versorgungslücken aufdecken zu können. Auftraggeber der Studie ist der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. Vor zehn Jahren wurde eine solche Studie schon einmal erstellt; nun soll die seitherige Entwicklung beleuchtet werden

Die Informationsblätter für Rechtsanwälte zur alternativen Verbraucherstreitbeilegung, insbesondere zu den geltenden Hinweispflichten nach dem VSBG und zur ODR-Verordnung sowie eine entsprechende Kurzinformation wurden u.a. mit Blick auf die neue Adresse der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie das Urteil des BGH zum Fernabsatzrecht bei Anwaltsverträgen (Anwaltsvertrag als widerruflicher Fernabsatzvertrag, BGH, Urteil vom 23.11.2017 – IX ZR 204/16) überarbeitet. Die Informationen sind auf der Internetseite der BRAK eingestellt.

Der Bundesverband Freier Berufe e.V. (BFB) hat Zahlen zu neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im ersten Halbjahr 2018 veröffentlicht. Im Erhebungszeitraum wurden von den Kammern 25.766 neue Ausbildungsverträge registriert. Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1.511 Verträge bzw. 6,2 %.

Das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage tritt wie geplant am 1.11.2018 in Kraft. Der Bundesrat hat hierzu in seiner Sitzung am 6.7.2018 den Weg freigemacht. Das Gesetz wurde am 17.7.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Vorangegangen war ein äußerst zügiges Gesetzgebungsverfahren: Die Bundesregierung hatte ihren Gesetzentwurf erst Anfang Mai vorgelegt. Mit der Einführung dieser schon lang diskutierten neuen Klageart soll Verbrauchern eine kostengünstige Rechtsdurchsetzung ermöglicht werden, die gleichartige Schäden erlitten haben. Hintergrund für die große Eile war, dass die Ansprüche der von der VW-Abgas-Affäre Betroffenen mit Ablauf dieses Jahres verjähren; auch sie sollen aber nach dem Willen des Gesetzgebers von dem neuen Klagerecht für Verbraucherschutzverbände profitieren.

Weiterführende Links:

Der Deutsche Bundestag hat nach kontroverser Diskussion in seiner Sitzung am 14.6.2018 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage beschlossen. Mit der Einführung dieser neuen Klageart soll Verbrauchern eine kostengünstige Rechtsdurchsetzung ermöglicht werden, die gleichartige Schäden erlitten haben.

Vorangegangen war ein äußerst zügiges Gesetzgebungsverfahren: Innerhalb von etwa zwei Wochen beriet der Rechtsausschuss des Bundestages, erfolgte die erste Lesung im Bundestag, führte der Rechtsausschuss eine Sachverständigen-Anhörung durch und erfolgten die zweite und dritte Lesung im Bundestag. Dabei wurden gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf noch zahlreiche Änderungen vorgenommen.

Die Mitgliederzahlen der Rechtsanwaltskammern blieben auch im vergangenen Jahr stabil – das zeigt die nun veröffentlichte Große Mitgliederstatistik der BRAK zum 1.1.2018: Die 28 regionalen Rechtsanwaltskammern verzeichneten insgesamt einen Zuwachs von 0,18 % im Vergleich zum Vorjahr, allerdings schrumpfen 17 Kammern, während 13 weiterhin wachsen.

Weiter gestiegen ist der Frauenanteil in der Anwaltschaft, und zwar auf nunmehr knapp 35 % (Vorjahr: 34,37 %); der Trend, dass der Anteil der Anwältinnen kontinuierlich steigt, setzt sich damit fort. Deutlich höher ist der Frauenanteil in England und Wales: Der jüngst veröffentlichte Annual Statistics Report der dortigen Law Society verzeichnet erstmals mehr Frauen als Männer (50,1 %) mit einem Pracitsing Certificate als Solicitor.

Dr. Ulrich Wessels, Rechtsanwalt und Notar aus Münster, wird ab Mitte September neuer BRAK-Präsident. Der Präsident der RAK Hamm und derzeitige BRAK-Vizepräsident wurde in der BRAK-Hauptversammlung am 28.5.2018 zum Nachfolger von BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer gewählt. Schäfer stellt, wie er Anfang Mai mitteilte, sein Amt aus gesundheitlichen Gründen mit Wirkung ab dem 14.9.2018 (dem Tag der nächsten ordentlichen BRAK-Hauptversammlung) zur Verfügung – und damit ein Jahr vor Ablauf der vierjährigen Wahlperiode.

Die von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt im Zusammenhang mit Asylverfahren wiederholt gegen die deutsche Anwaltschaft erhobenen Vorwürfe weist die BRAK mit Nachdruck zurück. Dobrindt hatte behauptet, eine „Anti-Abschiebe-Industrie“ nutze die Mittel des Rechtsstaats, um ihn durch eine bewusst herbeigeführte Überlastung von innen heraus zu bekämpfen. 2015 seien die Grenzen überrannt worden, jetzt versuchten „Abschiebe-Saboteure“ das gleiche mit den Gerichten.

Bereits am 24.5.2016 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Sie gilt ebenso wie das neue Bundesdatenschutzgesetz ab dem 25.5.2018. Auf ihrer Website hat die BRAK eine Reihe von Informationsmaterialien für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum neuen Datenschutzrecht zusammengestellt, unter anderem eine Checkliste und häufig gestellte Fragen (FAQ).

Weiterführende Links:

BRAK-Website

Herb, BRAK-Mitt. 2017, 209

Mathis/Dreßler, BRAK-Magazin 2/2018, 16

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