Die Ende August vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Eckpunkte zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe beurteilt die BRAK differenziert.

Die STAR-Erhebung geht in die nächste Runde: Die BRAK hat das Institut für Freie Berufe (IFB) erneut mit der Durchführung des Statistischen Berichtssystems für Rechtsanwälte (STAR) beauftragt. STAR ist eine breit angelegte, repräsentative Untersuchung zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation der deutschen Anwaltschaft und wird seit 1993 regelmäßig durchgeführt.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vorgelegt. Damit sollen die im Mai formulierten Eckpunkte der Bundesregierung umgesetzt werden. Ziel ist vor allem, das gerichtliche Strafverfahren zu beschleunigen und zu optimieren.

Die BRAK hat das Institut für Freie Berufe (IFB) mit der Durchführung der nächsten STAR-Erhebung beauftragt. Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) ist eine breit angelegte, repräsentative Untersuchung zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation der deutschen Anwaltschaft. Sie wird seit 1983 regelmäßig durchgeführt. Mit der STAR-Erhebung 2020 sollen nun die Daten des Wirtschaftsjahres 2018 abgefragt werden.

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft hat keinen Anspruch darauf, dass für sie als Gesellschaft ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) eingerichtet wird. Dies entschied der BGH jüngst in dem Fall einer Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft.

Diese hatte die BRAK auf Einrichtung eines beA in Anspruch genommen. Der AGH Berlin (BRAK-Mitt. 2018, 269) hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Die zugelassene Berufung hat der BGH zurückgewiesen.

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