Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt erfordert Anpassungen beim Online-Mahnantrag. Das auch als Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren fungierende Ministerium für Justiz und Migration Baden-Württemberg informierte darüber, dass
der Online-Mahnantrag derzeit auf die durch das Gesetz vorgesehene Möglichkeit vorbereitet wird, künftig auch im Mahnverfahren niedrigere Gebühren als die gesetzliche Vergütung nach dem RVG zu vereinbaren oder sogar ganz auf die Vergütung zu verzichten. Diese Änderung wird am 1.10.2021 in Kraft treten. Zu diesem Stichtag werden auch die entsprechenden Angaben im Online-Mahnantrag abgefragt werden.
Im Rahmen der Umstellung des Online-Mahnantrags sind auch wesentliche Änderungen an der Schnittstelle für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erforderlich, die zur Erstellung eines nur maschinell lesbaren Datenformats eine Kanzleisoftware oder eine selbstprogrammierte Schnittstelle nutzen. Die bisherige Kanzleisoftware-Schnittstelle reicht nicht aus, um die neuen Wahlmöglichkeiten abzubilden. Da ab dem 1.10.2021 die Antragsdaten im neuen Format angeliefert werden müssen und Daten im bisherigen Datenformat zu fehlerhaften Ergebnissen führen können, muss ab dem 1.10.2021 die Software über die neue Schnittstelle genutzt werden.
Die Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren hat – soweit bekannt – die Hersteller von Kanzleisoftware bereits informiert. Sie empfiehlt aber dringend, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer von Kanzleisoftware mit den Herstellern ihrer Produkte in Verbindung setzen, um die Aktualisierung der verwendeten Software abzustimmen.
Nutzerinnen und Nutzer von selbstprogrammierter Software können die Änderungen unter