Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Empfehlungen seines Hauptausschusses zur Teilzeit-Berufsausbildung sowie zur Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer, zur Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer und zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung aktualisiert.
Die Möglichkeiten zur Teilzeitausbildung wurden durch das zum 1.1.2020 in Kraft getretene Berufsbildungs-Modernisierungsgesetz ausgeweitet. Mit den Empfehlungen gibt das BIBB ausbildenden Betrieben eine Richtschnur für die konkrete Anwendung der Regelungen in Ausbildungsverhältnissen an die Hand. Die Empfehlungen sind auch für die Ausbildung von Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten relevant.
Die Empfehlung zur Teilzeitausbildung enthält konkrete Angaben und Berechnungsbeispiele, wie sich die Dauer einer ganz oder während eines Teils der Ausbildung in Teilzeit absolvierten Berufsausbildung berechnet. Die Empfehlung zur Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit usw. formuliert Grundsätze dafür, in welchen Fällen eine Verkürzung der Ausbildungszeit vor oder nach Beginn der Ausbildung vereinbart werden kann. Ferner enthält sie Vorgaben zur Anrechnung anderweitiger beruflicher Vorbildung, die im Ergebnis ebenfalls zu einer kürzeren Ausbildungsdauer führt. Zudem sind Grundsätze enthalten, nach denen eine vorzeitige Zulassung von Auszubildenden zur Abschlussprüfung in Betracht kommt.
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