Elektronisches Antragsverfahren bei vorübergehender Auslandstätigkeit ab dem 01.01.2022 verpflichtend

Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV e.V.) informiert darüber, dass das sogenannte „A1-Verfahren“ für Selbstständige ab dem 01.01.2022 digitalisiert wird.

Die Ausstellung einer A1-Bescheinigung ist zu beantragen, wenn die selbstständige Erwerbstätigkeit vorübergehend im europäischen Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich ausgeübt wird. Die A1-Bescheinigung dokumentiert, dass für die Zeit der vorübergehenden Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht weiterhin Anwendung findet, sodass insoweit keine Änderungen insbesondere bei der Entrichtung von Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen eintreten.

Die bisherige Antragstellung mit Papiervordrucken wird durch das elektronische Verfahren vollständig abgelöst. Der Antrag kann künftig nur noch über das Portal „sv.net“ (https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/) gestellt werden.

Weitere Informationen:
- Pressemeitteilung der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V.