Deutschland unterzeichnet Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs
Die Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs schafft als erstes völkerrechtlich verbindliches Abkommen Mindeststandards, die die freie und unabhängige Berufsausübung von Anwältinnen und Anwälten in Europa und der Welt sichern sollen. 25 europäische Staaten, darunter Frankreich, Großbritannien, Italien und Polen, haben das Abkommen seit der Auslegung zur Unterzeichnung im Mai 2025 gezeichnet.