Irrtümer und Mythen zum beA – eine Aufklärung
Irrtümer und Mythen zum beA – eine Aufklärung |
Rechtsanwalt Christopher Brosch und Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin Berlin, 18.10.2016 (BRAK-Magazin Heft 5/2016) |
Manches ist vor dem Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) seinen künftigen Nutzerinnen und Nutzern noch nicht ganz klar. Verständlich, schließlich konnte man das beA noch nicht selbst aus probieren. So entstanden aber Vorstellungen vom beA, die nicht ganz zutreffen. Die häufigsten solcher Irrtümer und Mythen sollen im Folgenden entzaubert werden.
Mit dem beA können E-Mails an beliebige Empfänger versandt werden.
Nein. Nachrichten aus dem beA funktionieren technisch anders als E-Mails. beA-Nachrichten können nur innerhalb der vom Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) bekannten Kommunikationsinfrastruktur ausgetauscht werden. Sie können aber per E-Mail z. B. an Mandanten weitergeleitet werden, nachdem man sie exportiert hat. Mit Mandanten kann künftig unmittelbar über das beA kommuniziert werden, wenn sie ein EGVP-Bürgerpostfach eingerichtet haben.