Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist technisch fertiggestellt. Zum angekündigten Termin am 29.09.2016 kann die Bundesrechtsanwaltskammer das beA-System zur Verfügung stellen, mit dem rund 165.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland und deren Kanzleipersonal am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen werden. Sie erfüllt damit ihren gesetzlichen Auftrag, zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs solche Postfächer einzurichten.
In Betrieb nehmen wird die BRAK das beA-System am 29.09.2016 jedoch nur dann, wenn bis dahin alle rechtlichen Hindernisse beseitigt sind."Wir können, aber wir dürfen nicht!", so Präsident Ekkehart Schäfer anlässlich der Präsidiumssitzung der BRAK in Essen. Derzeit verhindern dies einstweilige Anordnungen, die zwei Rechtsanwälte aus Berlin und Köln beim Anwaltsgerichtshof Berlin erwirkt haben. Sie verpflichten die BRAK, ohne deren ausdrückliche Zustimmung das für sie eingerichtete beA nicht zum Empfang freizuschalten. Aufgrund der Sicherheitsarchitektur des Systems ist eine Freischaltung einzelner Postfächer jedoch nicht möglich. Also muss die Inbetriebnahme komplett unterbleiben.
"Helfen wird uns die Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der allerdings der Bundesrat in seiner Sitzung vom 23.09.2016 noch zustimmen muss",ist Schäfer optimistisch. Mit ihr wird klargestellt, dass die BRAK das beA für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte empfangsbereit einzurichten hat. Eine verbindliche Nutzungspflicht soll aber erst ab dem 01.01.2018 bestehen. Die vorgeschaltete Übergangsphase kann und soll zur Umstellung und Erprobung genutzt werden. Sobald die Verordnung in Kraft ist, wird die BRAK umgehend beim Anwaltsgerichtshof Berlin die Aufhebung der einstweiligen Anordnungen beantragen.
Weiterführende Links:
Presseerklärung der BRAK v. 13.09.2016
Webseite zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)